Zwischengewinne
Wird ein Investmentanteil nicht das ganze Fondsgeschäftsjahr gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Zwischengewinne sind steuerpflichtige Erträge, die der Investmentfonds (Geldmarkt- oder Rentenfonds) innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, der aber noch nicht ausgezahlt bzw. thesauriert wurden. Die Fondsgesellschaften ermittel und veröffentlichen Zwischengewinne börsentäglich.
Den gezahlten Zwischengewinn kann der Erwerber von Fondsanteilen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen. Der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 43 ff. EStG

Witwenrente
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