Zwischengewinne
Wird ein Investmentanteil nicht das ganze Fondsgeschäftsjahr gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Zwischengewinne sind steuerpflichtige Erträge, die der Investmentfonds (Geldmarkt- oder Rentenfonds) innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, der aber noch nicht ausgezahlt bzw. thesauriert wurden. Die Fondsgesellschaften ermittel und veröffentlichen Zwischengewinne börsentäglich.
Den gezahlten Zwischengewinn kann der Erwerber von Fondsanteilen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen. Der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 43 ff. EStG
Aktienfonds: Basisinvestment für Ihre private Vermögensstrategie
Aktienfonds sind Investmentfonds, die überwiegend in Aktien investieren und daher Schwankungen unterliegen. Es können zum Beispiel Aktien einer Branche sein, einer Region, internationale, europäische, nur deutsche, bestimmte Unternehmensgrößen oder alle möglichen Kombinationen daraus.