Investmentfonds

Mit Investmentfonds wird das Geldvermögen zahlreicher Anleger gebündelt und in verschiedene Vermögenswerte investiert. Je nach Investmentfonds-Typ erfolgt eine Investition in Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien, in Immobilien oder in verschiedene Geldmarktinstrumente. Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds richtet sich danach, ob die Wertsteigerung des Investmentfonds aus Erträgen (z.B. Zinsen, Dividenden) oder aus Wertzuwächsen (z.B. Kursgewinnen, Wertsteigerung einer Immobilie) resultiert.

Investmentfondserträge, wie zum Beispiel Dividenden, Zinseinnahmen oder Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, unterliegen der Kapitalertragsteuer. Das depotführende Institut kann jedoch von der Besteuerung absehen, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt wurde, oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Wertzuwächse, hierzu gehören zum Beispiel Kursgewinne, sind steuerfrei.

Meist am Anfang eines Jahres erhalten Anleger eine Aufstellung der im Vorjahr erzielten Erträge. Aus ihr ist unter anderem ersichtlich, zu wie viel Prozent die Wertsteigerung des Investmentfonds aus steuerfreien Wertzuwächsen (steuerfreie Erträgen) und zu wie viel Prozent eine Wertsteigerung aus steuerpflichtigen Erträgen resultiert. Falls kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, unterliegen die Dividendenerträge zu 25 % der Kapitalertragsteuer. Diese Beträge behält das jeweilige Kreditinstitut ein und leitet sie direkt an den Fiskus weiter.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§§ 43 ff. EStG

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