Vorwegabzug
Der Vorwegabzug ist ein Abzugsbetrag bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Zahlungen, die an die Bundesanstalt für Arbeit oder an bestimmte Lebensversicherungen. Die Kürzungen sollen Nachteile zum Beispiel für Selbstständige ausgleichen, die ihre Beiträge für die Krankenkasse und Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen zahlen müssen.
Der Vorwegabzug wird aufgrund der Neuregelungen (u.a. Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben) des Alterseinkünftegesetzes vom 05.07.2004 ab 2011 schrittweise gesenkt:
Kalenderjahr |
Vorwegabzug für den Steuerpflichtigen in Euro |
Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten in Euro |
2010 |
3068,– |
6136,– |
2011 |
2700,– |
5400,– |
2012 |
2400,– |
4800,– |
2013 |
2100,– |
4200,– |
2014 |
1800,– |
3600,– |
2015 |
1500,– |
3000,– |
2016 |
1200,– |
2400,– |
2017 |
900,– |
1800,– |
2018 |
600,– |
1200,– |
2019 |
300,– |
600,– |
2020 |
0,– |
0,– |
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 Abs. 3 EStG
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen müssen regelmäßig mit stark veränderten Lebensumständen zurechtkommen. Zwar ist per Gesetz u.a. im Sozialgesetzbuch (SGB) ein umfassendes Recht auf Teilhabe eingeräumt, allerdings müssen sie sich in einem für den Laien schwer durchschaubaren System von Leistungen und Zuständigkeiten in unserem Sozialsystem zurechtfinden. Dabei will ihnen dieser Ratgeber helfen.