Versicherungsleistungen
Folgende Versicherungsleistungen sind steuerfrei:
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Krankenversicherungsleistungen,
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Pflegeversicherungsleistungen,
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Unfallversicherungsleistungen (gesetzliche Unfallversicherung),
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Tagesgeldversicherungsleistungen,
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG

Vereinbarung von Pflege und Beruf
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen, von vertrauten Angehörigen in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Probleme haben in diesem Fall häufig berufstätige Angehörige, wenn Sie familiäre Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen.