Versicherungsleistungen
Folgende Versicherungsleistungen sind steuerfrei:
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Krankenversicherungsleistungen,
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Pflegeversicherungsleistungen,
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Unfallversicherungsleistungen (gesetzliche Unfallversicherung),
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Tagesgeldversicherungsleistungen,
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen müssen regelmäßig mit stark veränderten Lebensumständen zurechtkommen. Zwar ist per Gesetz u.a. im Sozialgesetzbuch (SGB) ein umfassendes Recht auf Teilhabe eingeräumt, allerdings müssen sie sich in einem für den Laien schwer durchschaubaren System von Leistungen und Zuständigkeiten in unserem Sozialsystem zurechtfinden. Dabei will ihnen dieser Ratgeber helfen.