Verlustausgleich
Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können Verluste durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10 d EStG berücksichtigt werden.
Horizontaler Verlustausgleich:
Im Rahmen eines horizontalen Verlustausgleichs können Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart berücksichtigt werden. In der Regel sind Verluste zuerst horizontal auszugleichen.
Vertikaler Verlustausgleich:
Der vertikale Verlustausgleich ermöglicht einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten. Verbleiben nach einem horizontalen Verlustausgleich negative Einkünfte, können in den meisten Fällen diese verbleibenden Verluste mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10d EStG
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