Unterstützungskasse
Unterstützungskassen bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer zu schaffen. Zuwendungen an Unterstützungskassen können unter den Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Der Arbeitnehmer hat auf Zuwendungen durch die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch. Damit sind Zahlungen an die Unterstützungskasse durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer noch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht erst dann, wenn die Unterstützungskasse im Versorgungsfall Leistungen für den Arbeitnehmer erbringt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4d EStG
R 4d Abs. 1 EStR
H 4d Abs. 1 EStR
Ich bin Influencer
Viele haben einen Social-Media-Account auf Instagram, TikTok oder einer der anderen Plattformen und posten Content. Sobald du mit deinem Content auf einem der Netzwerke Geld verdienst, kommt das Thema »Steuern« ins Spiel. Und dann heißt es aufpassen! In diesem Ratgeber erfährst alles, was du wissen musst.