Promotion
Ein Promotionsstudium gilt als Zweitstudium und ist deswegen steuerlich eine Fortbildung. Die Kosten der Dissertation können Sie deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Das gilt jedoch nicht für eine Promotion im Ruhestand nach Ende der Berufstätigkeit.
Gleiches gilt für eine Habilitation, um Hochschullehrer zu werden
In der Anlage N zur Steuererklärung steht für Fortbildungskosten nur eine Summenzeile zur Verfügung. Sie sollten daher Ihre einzelnen Kostenpositionen auf einem Extra-Blatt auflisten und dieses beilegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 9.2 LStR

Ausbildungskosten: Wie man sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten optimal nutzt
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen: