Parkplatzkosten
Mietet der Arbeitnehmer in der Nähe seines Arbeitsplatzes einen Parkplatz an, entstehen keine abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für den Parkplatz sind mit der Entfernungspauschale abgegolten. Wird der Parkplatz jedoch vom Arbeitgeber angemietet und an den Arbeitnehmer kostenlos überlassen, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für diesen Betrag sind auch keine Sozialabgaben zu leisten.
Der Parkplatz sollte immer vom Arbeitgeber angemietet und dann kostenlos an den Arbeitnehmer überlassen werden.

Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.