Mittagsheimfahrt
Absetzbar ist immer nur eine Fahrt je Arbeitstag – selbst wenn Sie aus beruflichen Gründen mehrmals täglich an Ihren Arbeitsplatz fahren müssen. Fährt der Arbeitnehmer mittags nach Hause, um dann anschließend wieder zu seiner täglichen Arbeitsstelle zu fahren, wird die Mittagsheimfahrt steuerlich deshalb nicht berücksichtigt.
Behinderte, die nicht selbst ein Fahrzeug führen können, sind berechtigt, zusätzlich eine Leerfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Des Weiteren können Behinderte, deren Behinderungsgrad mindesten 70 beträgt oder deren Behinderungsgrad weniger als 70 aber mindesten 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, ihre tatsächlichen Aufwendungen (individueller Kilometersatz) ansetzen. Alternativ können sie ohne Einzelnachweis der Kosten einen Kilometersatz von 0,30 € ansetzen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.