Kilometersatz
Fahrtkosten können alternativ zur Kilometerpauschale mit dem individuellem Kilometersatz als Werbungskosten zum Ansatz kommen. Mit dem individuellen Kilometersatz können alle Kosten, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden. Alle Kosten wie zum Beispiel Abschreibung, Benzin, Versicherung werden addiert und dann auf die privat gefahrenen und die dienstlich gefahrenen Kilometer verteilt. Zum Nachweis der privat oder dienstlich gefahrenen Kilometer sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.
Beispiel:
Ermittlung der Pkw-Kosten im Jahr.
Kostenarten |
Betrag |
---|---|
5.000,– € |
|
Kfz-Steuer |
400,– € |
Versicherungen (Kasko, Haftpflicht und Rechtsschutz) |
800,– € |
Miete für die Garage |
600,– € |
Wartung, Reparatur, Pflege |
1.200,– € |
Darlehenszinsen |
300,– € |
Benzinkosten |
2.500,– € |
Summe: |
10.800,– € |
Ermittlung der Kosten pro gefahrenen Kilometer:
10.800,– €/35000 km (jährliche Fahrleistung) = 0,3086 €/km
Ermittlung der Werbungskosten für die dienstlich gefahrenen Strecken:
Als Werbungskosten sind ansetzbar 0,3086 €/km × 20000 km (Dienstfahrten) = 6.171,42 €.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.