Kulturgüter
Werden schutzwürdige Kulturgüter weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so können Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Kalenderjahr in dem die Maßnahme beendet wurde und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 10 % als Sonderausgaben abgezogen werden. Es kann jedoch nur der Betrag abgezogen werden, der die öffentlichen oder privaten Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielten Einnahmen übersteigt.
Kulturgüter sind:
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Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind,
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Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind,
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gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind,
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Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Steuerpflichtigen befinden oder in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder das Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragen sind und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt. Dabei müssen sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.
Der Steuerpflichtige kann den Abzug vornehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle (die von der Landesregierung bestimmte Stelle) belegt, dass ein Kulturgut vorliegt und die Aufwendungen erforderlich waren.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10g EStG
Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.