Kabelanschluss
Aufwendungen für den Einbau einer privaten Breitbandanlage (Kabelanschluss) und einmalige Gebühren für den Anschluss privater Breitbandanlagen an das öffentliche Breitbandnetz bei bestehenden Gebäuden gehören zu den Erhaltungsaufwendungen (R 21.1(1) EStR).
Der Erhaltungsaufwand ist im Jahr seiner Entstehung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung- und Verpachtung zu berücksichtigen.
Für die in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Aufwendungen kann ein besonderer Verteilungszeitraum gebildet werden.
Bei unentgeltlicher Übereignung des Wohngebäudes auf einen neuen Eigentümer kann der Rechtsnachfolger größeren Erhaltungsaufwand noch in dem vom Rechtsvorgänger gewählten Verteilungszeitraum geltend machen.
Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.