Internetkosten
Private Internetkosten, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist eine Rechnung des Providers oder der Telefongesellschaft vorzulegen. Um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte zudem für das Surfen im Internet ein »Fahrtenbuch« geführt werden. Darin sind folgende Punkte festzuhalten:
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berufliche Veranlassung der Internetnutzung(Warum?),
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Datum, Uhrzeit, Dauer (Wann?, Wie lange?),
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konkrete Verbindung/Website (Was?).
Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Internetzugang für private Zwecke, so ist der Nutzungsvorteil steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Geldanlage in Aktien: Grundwissen für Aktionäre
Aktien werden einerseits geliebt und andererseits verteufelt. Während die einen meinen alles zu wissen und mit ihren fantastischen Deals prahlen, wissen andere zu wenig und halten es für klüger, sich vom Aktienmarkt fern zu halten. Kein Weg ist der Richtige.