Hausanschlusskosten
Neben den Baukosten gehören auch die Anschlusskosten zu den Herstellungskosten eines Gebäudes.
Anlagen zur Ableitung von Abwässern:
Der vom Hauseigentümer an die Gemeinde zu zahlende Kanalbaubeitrag (Kanalanschlussgebühr) gehört zu den nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Die Aufwendungen der Hauseigentüer für die Herstellung der Zuleitungsanlagen von dem Haus zum öffentlichen Kanal (Hausanschlusskosten) einschließlich der sogenannten Kanalanstichgebühr gehören dagegen zu den Herstellungskosten des Gebäudes.
Anschluss an das Versorgungsnetz:
Die Kosten für den Anschluss eines Hauses an Versorgungsnetze gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Werden dagegen vorhandene Anschlüsse ersetzt, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen. Erhaltungsaufwendungen sind auch Aufwendungen für den erstmaligen Anschluss an das Erdgasnetz im Zusammenhang mit der Umstellung einer bereits vorhandenen Heizungsanlage.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6.4 EStR
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Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.