Fußpfleger
Fußpfleger sind Gewerbetreibende, sie üben keinen freien Beruf aus. Auch die Zusatzbezeichnung »medizinischer« Fußpfleger ändert daran nichts. Die Einkünfte des Fußpflegers unterliegen damit der Gewerbesteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 EStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.