Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird für die Berechnung der Gewerbesteuer um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7 GewStG
§ 8 GewStG
§ 9 GewStG
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024)
Zurückholen, was Ihnen gehört! Exklusive Steuertipps für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen und eine einfache Erstellung der Gewerbesteuererklärung.