Dissertation
Ein Promotionsstudium gilt als Zweitstudium und ist deswegen steuerlich eine Fortbildung. Die Kosten der Dissertation können Sie deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Das gilt jedoch nicht für eine Promotion im Ruhestand nach Ende der Berufstätigkeit.
Gleiches gilt für eine Habilitation, um Hochschullehrer zu werden
In der Anlage N zur Steuererklärung steht für Fortbildungskosten nur eine Summenzeile zur Verfügung. Sie sollten daher Ihre einzelnen Kostenpositionen auf einem Extra-Blatt auflisten und dieses beilegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 9.2 LStR
Der Begriff »Dissertation« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Promotion« verwendet.
Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.