Betriebsstättenfinanzamt

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Beim Betriebsstättenfinanzamt ist die Lohnsteueranmeldung einzureichen und die Lohnsteuer abzuführen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 41a EStG

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