Lagefinanzamt
Für die gesonderte Feststellung der Bewertungsgrundlage ist das Lagefinanzamt zuständige. Hierzu gehört insbesondere die gesonderte Feststellung des Einheitswertes nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes. Die Einheitswertfeststellung kommt zur Anwendung:
-
bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft,
-
bei Grundstücken,
-
bei Betriebsgrundstücken und
-
bei Mineralgewinnungsrechten.
Hierfür ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück, das Mineralgewinnungsrecht oder, wenn sich der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, der wertvollste Teil liegt. Das Lagefinanzamt ist ebenfalls für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist bei der Grundsteuer zuständig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO
§ 22 AO
![SteuerSparErklärung: Steuerprogramm als Download](/pictures/product/software/1139/thumbnails/100_SSE-Stj24_winmac_alma_web_600px.png)
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024)
Der Klassiker für Ihre Steuererklärung 2024! Profitieren Sie von dem geführten und intuitiven Prozess mit leicht verständlichen Fragen. Unsere Steuertipps erleichtern und maximieren Ihre Steuererstattung, die Ihnen sofort und exakt berechnet wird. Mit der Plausibilitätsprüfung vermeiden Sie Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung.