Befruchtungskosten
Kosten einer künstlichen Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, können bei Empfängnisunfähigkeit der Frau außergewöhnliche Belastungen sein.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Frauen, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit ihrem Partner führen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung geltend machten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.5.2007 II R 47/05).
Auch bei einer krankheitsbedingten Sterilität des Mannes können die Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Übertragung einer anonymen Samenspende) als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2010, VI R 43/10).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 16.12.2010, VI R 43/10
BFH 10.5.2007 II R 47/05
H 33.1–33.4 EStR

Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.