Krankenbezüge

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraumes Krankengeld, liegen steuerfreie Bezüge vor. Diese Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 3 EStG

§ 4 EStG

§ 41 EStG

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