Baukostenverlust
Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden.
Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen
Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.