Barwert
Im Normalfall sind Kapitalforderungen und Kapitalverbindlichkeiten mit dem Nennwert anzusetzen. Hiervon wird bei der Bewertung von unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Kapitalforderungen oder -verbindlichkeiten abgewichen. Diese sind nicht mit dem Nennwert sondern mit dem abgezinsten Barwert zu bewerten. Hierbei ist ein Zinssatz von 5,5 % anzuwenden.
Eine Bewertung mit dem Barwert muss insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:
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Unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten
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Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen
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Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
§ 12 Abs. 3 BewG
§ 13 Abs. 1 BewG
§ 14 BewG
Anlage 9a BewG
Aktienfonds: Basisinvestment für Ihre private Vermögensstrategie
Aktienfonds sind Investmentfonds, die überwiegend in Aktien investieren und daher Schwankungen unterliegen. Es können zum Beispiel Aktien einer Branche sein, einer Region, internationale, europäische, nur deutsche, bestimmte Unternehmensgrößen oder alle möglichen Kombinationen daraus.