Apothekerzuschüsse
Zulagen (z.B. Dienstalterszulage, Kinderzulage), die die Apothekerkammer zahlt, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder die Apothekerkammer gezahlt werden.
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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