Anlage K: Übertragung der Kinderfreibeträge
Anlage K: Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Kinderfreibeträge können übertragen werden, wenn Sie oder der andere Elternteil eine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % erfüllt haben oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig waren.
Als leibliche Eltern können Sie die Kinderfreibeträge auch auf die Stiefeltern oder die Großeltern übertragen.