Freiwillige Zuwendung
Freiwillige Zuwendungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht gezahlt werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Zuwendungen an Personen, die gegenüber dem Steuerpflichtigen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.
Demgegenüber können Zuwendungen, die nicht freiwillig erfolgen, sondern die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden (siehe Lexikon: Unterhaltsaufwendungen).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG

Familien-Ratgeber: Patchworkfamilie absichern
Viele Familien entsprechen heute nicht mehr dem traditionellen Schema von Mutter, Vater und Kind. Wieder zu heiraten und mit dem neuen Partner/der neuen Partnerin weitere Kinder zu haben oder Stiefkinder zu erhalten, gehört inzwischen zum Alltag und führt zu Patchworkfamilien. Patchworkfamilien werden als neue Familienformen oft rechtlich benachteiligt. Viele Vergünstigungen gelten nach wie vor nicht für eine Patchworkfamilie. Dieser Ratgeber hilft bei den Finanz- und Rechtsfragen in einer Patchworkfamilie. Ziel ist es, Hilfestellung bei einvernehmlichen Regelungen zu bieten und auf rechtliche Fallstricke aufmerksam zu machen.