Vorausgefüllte Steuererklärung: Easy Tax heißt heute VaSt
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte am Wochenende in der Presse die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung an. Davon steht auch etwas im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Außerdem gibt es das Modell bereits seit 2014 elektronisch und seit der Steuererklärung für 2019 sogar auf Papier.
»Durch digitale Verfahren soll die Erfüllung der steuerlichen Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden, wie zum Beispiel durch vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax).« Diesen Satz finden Sie im Koalitionsvertrag auf Seite 167.
Nichts Neues, denkt sich vermutlich fast jeder, der schon einmal eine Steuererklärung abgegeben hat: Die »vorausgefüllte Steuererklärung«, kurz: VaSt genannt, ist uns inzwischen vertraut, denn es gibt sie schon seit vielen Jahren. Für Steuerpflichtige, die nicht auf eine Software zurückgreifen oder elektronisch per ELSTER abgeben, gibt es sogar in den Steuerformularen auf Papier Hinweise, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen und wo eine Eintragung daher nicht erforderlich ist.
Zur vorausgefüllten Steuererklärung auf Papier haben wir hier einen ausführlichen Beitrag geschrieben:
Vorausgefüllte Steuererklärung: Welche Daten kennt das Finanzamt?
Bei der vorausgefüllten Steuererklärung, die heute VaSt heißt und im Koalitionsvertrag »Easy Tax«, können Sie Daten, die bereits elektronisch bei Ihrem Finanzamt vorliegen, über Elster abrufen. Die entsprechenden Werte werden dann automatisch in Ihre Steuersoftware übernommen. Das System gibt es bereits seit Januar 2014.
Zu den automatisch übernommenen Angaben gehören:
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Ihre Stammdaten wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Bankverbindung
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Lohnsteuerbescheinigung (LStB) und Besondere Lohnsteuerbescheinigung
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Informationen zu Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.
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Rentenbezugsmitteilung (RBM)
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Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
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Bescheinigung über Beitrage zur Riester-Rente
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Bescheinigung über Beitrage zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
Um die Datenübernahme vom Finanzamt und die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, brauchen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, IDNr.) und ein Benutzerkonto bei www.elsteronline.de.
Muss man bei der vorausgefüllten Steuererklärung noch etwas eintragen?
Die vorausgefüllte Steuererklärung – ob man sie nun VaSt nennt oder Easy Tax – ist zwar eine Arbeitserleichterung, aber noch lange nicht fertig.
Denn über ELSTER wird nur ein Teil der für Ihre Steuererklärung wichtigen Daten übernommen. Ein entscheidender Teil fehlt– nämlich alle Daten, die Ihnen beim Steuern sparen helfen! Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen, Spenden und weitere Sonderausgaben, Krankheitskosten, Kurkosten und andere außergewöhnliche Belastungen, Steuerberatungskosten, Werbungskosten usw. kann die Finanzverwaltung natürlich nicht kennen. Sie müssen die vorausgefüllte Steuererklärung also mit diesen Daten vervollständigen.
Erst dann senden Sie Ihre Einkommensteuererklärung über Ihren Computer an das Finanzamt (ELSTER).
→ Lesen Sie dazu auch Steuererklärung: So geht der elektronische Versand mit Elster
Die Nutzung der vorausgefüllte Steuererklärung ist übrigens nicht verpflichtend! Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um ein optionales und kostenloses Service-Angebot der Finanzverwaltung.
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(MB)