Steuererklärung: Frist verpasst - was nun?

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Der 31.7.2020 ist vorbei, und wer verpflichtet war, eine Steuererklärung für das Jahr 2019 abzugeben, hatte dafür bis gestern Zeit. Aber wie schlimm ist die Situation wirklich?

Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind

Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, haben Sie sieben Monate Zeit für die Abgabe. Meist ist der letzte Abgabetermin der 31.07.. Fällt dieses Datum auf einen Sonn- oder Feiertag, haben Sie für die Abgabe Zeit bis zum nächsten Werktag.

Glück im Unglück: In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eintrifft. Danach müssen Sie aber mit Sanktionen rechnen, wenn Sie sich nicht vorher melden.

Stellen Sie also im Zweifel bitte sofort heute noch einen Antrag auf Fristverlängerung. Der ist nämlich auch dann noch möglich, wenn die Frist gerade verstrichen ist.

Sie haben übrigens leider keinen Anspruch auf Fristverlängerung. Ob und wie lange die Abgabefrist verlängert wird, liegt im Ermessen der Finanzämter – und nach unseren Erfahrungen sind sie nicht allzu großzügig. Die Finanzämter können also nur eine kurze Fristverlängerung erlauben oder sogar Ihren Antrag ablehnen (allerdings bekommen Sie dann meistens trotzdem einen kleinen Aufschub). Mit einer guten Begründung steigern Sie Ihre Chancen für einen erfolgreichen Antrag auf Fristverlängerung.

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, dann haben Sie vier Jahre Zeit dafür.

Es ist absolut notwendig, dass Sie diese Abgabefrist einhalten. Denn wenn die freiwillige Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eintrifft, wars das leider: Die Steuererklärung wird nicht mehr bearbeitet, die Steuererstattung fällt aus, die ganze Arbeit war umsonst! Selbst wenn Sie lange krank oder längere Zeit auf Dienstreise waren, es gibt hier keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Ihre Steuererklärung muss am 31.12., 24 Uhr, beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. losschicken. Sie können aber Ihre Unterlagen auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts einwerfen. Dort wird automatisch ein Stempel mit Datum und Uhrzeit auf den Umschlag gedruckt.

Der Versand der Einkommensteuererklärung per Fax ist leider nicht möglich (BMF-Schreiben vom 20.1.2003, BStBl. 2003 I S. 74). Die Steuererklärung einscannen und per E-Mail verschicken ist auch nicht erlaubt.

Wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert

Fordert das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auf, setzt es Ihnen auch gleichzeitig eine Frist. Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihre Steuererklärung abgeben, sonst droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlags.

Falls Sie die Frist nicht einhalten können, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung.

(MB)

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