Steueransprüche und Steuernachzahlungen: Regierung hält Verzinsung für verfassungsgemäß
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Die Bundesregierung hält das geltende Recht der Verzinsung von Steueransprüchen beziehungsweise Nachzahlungen für verfassungsgemäß. Danach gilt: Erstattungszinsen müssen versteuert werden, Nachzahlungszinsen sind aber keine Verluste.
Dies sei gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in den zwei anhängigen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes dargelegt worden, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/18372) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/17998).
Erstattungszinsen müssen versteuert werden...
Darin wird auch erläutert, dass es sich bei Erstattungszinsen um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Die Steuerpflicht der Erstattungszinsen sei gerechtfertigt, denn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handele es sich um einen Ertrag aus der Überlassung von Kapital. Die Zinszahlung erhöhe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen und unterscheide sich nicht von anderen Formen der Darlehensgewährung.
...Nachzahlungszinsen sind aber keine Verluste!
Nachzahlungszinsen dagegen seien nicht abzugsfähig, soweit sie zu den steuerlichen Nebenleistungen gehörten. Sie seien damit wie andere privat veranlasste Schuldzinsen steuerlich nicht abziehbar. Änderungen an diesen Regelungen plant die Bundesregierung nicht.
(Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 30.04.2020)