Steueränderungen ab 2024
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Auch 2024 müssen wir uns wieder auf einige steuerliche Änderungen einstellen. Viele von ihnen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das zurzeit noch im Vermittlungsausschuss diskutiert wird. Was also steht bereits fest? Hier finden Sie eine Übersicht.
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Steuertarif 2024: Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression
Ab 2024 erhöht sich der Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zusätzlich werden die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 6,3 % angehoben – mit Ausnahme des Eckwerts, ab dem die sog. »Reichensteuer« einsetzt.
Vergleich: So hoch ist der Grundfreibetrag 2022, 2023, 2024
Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
Grundtarif |
10.347 Euro |
10.908 Euro |
11.604 Euro |
Splittingtarif |
20.694 Euro |
21.816 Euro |
23.208 Euro |
Höherer Kinderfreibetrag 2024
Für 2024 wird der Kinderfreibetrag von bisher 6.024 Euro auf 6.384 Euro (je Elternteil 3.192 Euro) angehoben.
Unterhaltshöchstbetrag 2024
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen wird angehoben. Er ist an den Grundfreibetrag gekoppelt und beträgt im Jahr 2024 11.604 Euro.
Soli-Freigrenze 2024
Beim Solidaritätszuschlag wird die Freigrenze ab 2024 auf 18.130 Euro (Splittingtarif 36.260 Euro) angehoben. Liegt die zu zahlende Einkommensteuer unter dieser Freigrenze, fällt kein Soli an (sog. Nullzone).
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(MB)
(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)