Steueränderungen ab 2024
Detlev-Rohwedder-Haus: Hier ist der Sitz des Bundesfinanzministeriums.

Steueränderungen ab 2024

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Auch 2024 müssen wir uns wieder auf einige steuerliche Änderungen einstellen. Viele von ihnen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das zurzeit noch im Vermittlungsausschuss diskutiert wird. Was also steht bereits fest? Hier finden Sie eine Übersicht.

Steuertarif 2024: Höherer Grundfreibetrag und Abbau der kalten Progression

Ab 2024 erhöht sich der Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zusätzlich werden die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 6,3 % angehoben – mit Ausnahme des Eckwerts, ab dem die sog. »Reichensteuer« einsetzt.

Vergleich: So hoch ist der Grundfreibetrag 2022, 2023, 2024

Jahr

2022

2023

2024

Grundtarif

10.347 Euro

10.908 Euro

11.604 Euro

Splittingtarif

20.694 Euro

21.816 Euro

23.208 Euro

Höherer Kinderfreibetrag 2024

Für 2024 wird der Kinderfreibetrag von bisher 6.024 Euro auf 6.384 Euro (je Elternteil 3.192 Euro) angehoben.

Unterhaltshöchstbetrag 2024

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen wird angehoben. Er ist an den Grundfreibetrag gekoppelt und beträgt im Jahr 2024 11.604 Euro.

Soli-Freigrenze 2024

Beim Solidaritätszuschlag wird die Freigrenze ab 2024 auf 18.130 Euro (Splittingtarif 36.260 Euro) angehoben. Liegt die zu zahlende Einkommensteuer unter dieser Freigrenze, fällt kein Soli an (sog. Nullzone).

(MB)

 

(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)

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