Neue Gesetze: Was ändert sich ab Januar 2025?
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Die Bundesregierung hat eine lange Liste mit gesetzlichen Neuregelungen veröffentlicht. Wir haben die aus unserer Sicht für unsere Leserinnen und Leser wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Und natürlich gibt es hier auch den Link auf die komplette Übersicht zu den Gesetzesänderungen ab 2025!
Inhalt
Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt:
2025 treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Hier haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen für private Steuerzahler und für kleine Unternehmen zusammengefasst.
Jahressteuergesetze 2024: Das steht drin
Mit dem Jahressteuergesetz und dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurden eine große Zahl von Neuerungen beschlossen.
Arbeit
Mindestlohn steigt – und damit auch Verdienstgrenzen für Minijob und Midijob
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde, was eine Steigerung um 41 Cent im Vergleich zu 2024 bedeutet. Die Minijob-Grenze steigt von 538 Euro auf 556 Euro brutto, während die unterste Midijob-Grenze bei 556,01 Euro liegt. Die obere Grenze im Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto pro Monat, wodurch Beschäftigte bis zu diesem Einkommen geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
→ Minijob: Was Arbeitgeber beachten müssen
Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate, gültig ab dem 1. Januar 2025 bis Ende 2025.
Soziales
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt 2025 stabil bei 5,0 Prozent.
Das Wohngeld steigt
Anfang 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat erhöht, um die Preis- und Mietenentwicklung auszugleichen. Rund zwei Millionen Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, Familien sowie Rentnerinnen und Rentner, profitieren davon. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus automatisch ab dem 1. Januar 2025.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Lohnzuwachsrate betrug 2023 6,44 Prozent.
Bürgergeld und Sozialhilfe: Nullrunde für Regelsätze im Jahr 2025
Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleibt 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Die Besitzschutzregelung gilt nicht für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten, wodurch diese Leistungen 2025 sinken.
Digitale Rentenübersicht
Seit Mitte 2023 bietet die Digitale Rentenübersicht einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung des Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich.
Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen
Ab Januar 2025 können Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mehr hinzuverdienen. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung liegt bei rund 19.661 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 39.322 Euro.
Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und vier Monate
Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
→ Unser Bestseller zu diesem Thema: Der kleine Rentenratgeber
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab 64 Jahren und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Mehr Qualität in der Kinderbetreuung
Der Bund unterstützt die Länder in den nächsten beiden Jahren mit vier Milliarden Euro, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Mit Mitteln aus dem Kita-Qualitätsgesetz sollen unter anderem mehr Fachkräfte gewonnen werden.
Pflege
Höhere Leistungen für Pflegebedürftige
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, einschließlich der Leistungen bei stationärer Pflege. Diese Anpassung entlastet Pflegebedürftige bei pflegebedingten Ausgaben und hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.
→ Unsere Empfehlung: Pflegefall - Der praktische Ratgeber zu Rechten, Ansprüchen und Pflegegraden
Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der Versicherung sicherzustellen. Diese Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Landwirtschaft
Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen
Zum Jahreswechsel tritt die Novelle der Höfeordnung in Kraft. Künftig wird zur Ermittlung der Hofeigenschaft und der Abfindungshöhe der weichenden Erben der Grundsteuerwert des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes herangezogen, nicht mehr der Einheitswert. Ein Hof im Sinne der Höfeordnung liegt ab einem Grundsteuerwert von 54.000 Euro vor. Die Abfindung errechnet sich aus dem Hofeswert, der 60 Prozent des Grundsteuerwertes beträgt. Verbindlichkeiten können den Hofeswert bis zu 80 Prozent mindern.
Verbraucherschutz
Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die Filter müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Pro Kubikmeter Abgas dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausgestoßen werden. Der Bezirksschornsteinfeger kann Auskunft über die Einhaltung der Grenzwerte und mögliche Ausnahmen von der Sanierungspflicht geben.
Minderungsrecht im Mobilfunk
Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, kann die Rechnung für den Internetzugang gekürzt oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Die Bundesnetzagentur hat für das Festnetz-Internet bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen.
Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden
Ab dem 9. Januar 2025 wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Der Auftraggeber wird ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde.
Strengere Regeln für Restschuldversicherungen
Ab Januar 2025 dürfen Verträge für Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Diese Regelung soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor übereilten und überteuerten Abschlüssen schützen. Verstöße führen zur Nichtigkeit des Versicherungsvertrages.
Recht auf intelligente Strommesser und dynamische Stromtarife
Ab Januar 2025 können private Haushalte ein intelligentes Messsystem, einen sogenannten Smart Meter, einbauen lassen. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung ist der Einbau verpflichtend. Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch den Zeitpunkt des Verbrauchs und versenden die Daten automatisch. Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren können. Stromanbieter müssen dann dynamische Tarife anbieten, die es ermöglichen, Strom zu kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zu beziehen.
(MB)