Mehrwertsteuersenkung: Warum Sie heute unbedingt Ihren Zählerstand fotografieren müssen
Notieren Sie sich noch heute auf jeden Fall den aktuellen Zählerstand! Oder noch besser: Machen Sie mit Ihrem Handy oder Smartphone ein Foto davon. In der Bilddatei wird das Aufnahmedatum gespeichert. Falls der Anbieter den Zählerstand anzweifelt, haben Sie direkt einen Beweis zur Hand.

Mehrwertsteuersenkung: Warum Sie heute unbedingt Ihren Zählerstand fotografieren müssen

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Seit heute bis Ende des Jahres zahlen wir weniger Mehrwertsteuer – 16 statt 19 Prozent bzw. fünf statt sieben Prozent. Das gilt nicht nur im Supermarkt, sondern zum Beispiel auch für Strom, Gas und Wasser!

Allerdings kennt natürlich Ihr Stromanbieter, Gasversorger oder Wasserversorger nicht den aktuellen Stand Ihres Zählers am 1.7.2020.

Notieren Sie sich noch heute auf jeden Fall den aktuellen Zählerstand! Oder noch besser: Machen Sie mit Ihrem Handy oder Smartphone ein Foto davon. In der Bilddatei wird das Aufnahmedatum gespeichert. Falls der Anbieter den Zählerstand anzweifelt, haben Sie direkt einen Beweis zur Hand.

19 bzw. 16% Umsatzsteuer fällt an auf

  • Gas

  • Strom

7 bzw. 5% Umsatzsteuer fällt auf

  • Wasser

Für Abwasser und Müllabfuhr wird keine Umsatzsteuer fällig.

Rechnungen kontrollieren!

Ab dem 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 darf für Strom, Gas und Wasser nur noch 16% Umsatzsteuer berechnet werden. Schauen Sie genau hin, ob sich Ihr Versorger daran gehalten hat! Falls nicht, fordern Sie eine neue, korrekte Rechnung an.

Stromkosten: EEG-Umlage sinkt ab 2021

Von der vorübergehend gesenkten Umsatzsteuer profitieren Sie nur bis zum 31.12.2020.

Bei den Stromkosten steht ab 2021 eine weitere Senkung an, denn dann wird die EEG-Umlage, mit der die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert wird, auf 6,5 Cent je Kilowattstunde gesenkt, ab 2022 sogar auf 6 Cent. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Beispiel:

Aktuell liegt der durchschnittliche Strompreis bei 31,47 Cent. Er beinhaltet die EEG-Umlage in Höhe von 6,756 Cent pro Kilowattstunde und wird mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert.

Durch das Sinken des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % muss der Stromanbieter die ab Juli verbrauchte Strommenge in seiner Rechnung zum neuen Steuersatz abrechnen. Damit ermäßigt sich der Strompreis für den Kunden ab Juli 2020 um 0,79 Cent pro Kilowattstunde.

Ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt verbraucht 3.500 Kilowattstunde Strom im Jahr. Für den Verbrauch in den ersten 6 Monaten des Jahres zahlt er 532 Euro. In der zweiten Jahreshälfte fallen nur 519 Euro an. Die Stromrechnung fällt damit 13 € günstiger aus. Ein Single-Haushalt spart 6 Euro, der 2-Personen-Haushalt 10 Euro.

(Quelle: strom-report.de)

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(TW, MB)

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