Liebhaberei: Keine Anerkennung von Verlusten ohne schlüssiges Betriebskonzept
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Zwei Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen, dass bei selbstständigen Tätigkeiten, die anfangs zu Verlusten führen, eine sorgfältige Dokumentation und Planung erforderlich ist. Fehlt ein Betriebskonzept oder ist es nicht schlüssig, hat man im Nachhinein nur wenig Chancen, dass die Anlaufverluste anerkannt werden.
Finanzierungsprobleme und private Motive bei geplanter Burg-Vermietung
Das FG Mecklenburg-Vorpommern erkannte die jahrelangen Verluste aus der beabsichtigten gewerblichen Vermietung einer Burg nicht an, weil der Eigentümer die 15 Jahre andauernde Sanierung wegen fehlender finanzieller Mittel immer wieder unterbrechen musste (Urteil vom 14.12.2021, Az. 3 K 10/19).
Hinzu kam die Tatsache, dass er die Immobilie, die bereits in früheren Zeiten im Eigentum seiner Familie stand, für kommende Generationen erhalten wollte. Daraus schlossen die Richter die private Motivation für die Hinnahme der jahrelangen Verluste.
Widersprüchliche Prognosen bei Vermietung einer Reithalle
Ähnlich entschied das FG Münster im Fall einer Reithalle (Urteil vom 16.2.2022, Az. 3 K 3811/19 E). Die Eigentümerin erzielte über Jahre hinweg Verluste aus dem geplanten Betrieb der Reithalle, ohne dass sie Veränderungen am Betriebskonzept vornahm.
Zudem legte sie verschiedene, sich widersprechende Totalgewinnprognosen vor. Die Richter erkannten auch diese Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht an.
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(AI)