Koalitionsvertrag: Das plant die neue Bundesregierung in Sachen Steuern
Was erwartet uns die nächsten Jahre aus dem Bundesfinanzministerium?

Koalitionsvertrag: Das plant die neue Bundesregierung in Sachen Steuern

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Knapp zwei Monate nach der Bundestagswahl 2021 hat die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP am 24.11.2021 den Koalitionsvertrag vorgestellt und die Verteilung der Ministerien bekannt gegeben.

Steuern im Koalitionsvertrag: Das plant die Regierung um Olaf Scholz

Die neue Bundesregierung will das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher machen. Dazu sollen die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung vorangetrieben werden.

 

Inhalt

 

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Im Einzelnen listet der Koalitionsvertrag die folgenden Steuer-Vorhaben und Pläne für Steueränderungen auf:

Allgemeine Pläne zu Steuern, Besteuerung und Steuererklärung

  • Durch digitale Verfahren soll die Erfüllung der steuerlichen Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden, wie zum Beispiel durch vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax). Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens soll weiter vorangetrieben werden, steuerliche Regelungen sollen grundsätzlich auch digital umsetzbar sein. Ziel: Die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung soll digital möglich sein.

  • Anhebung des Sparerpauschbetrags bei Zusammenveranlagung zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro.

  • Gesetzliche Klarstellung darüber, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Schaffung einer handhabbaren, standardisierten Transparenzpflichten und von Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung.

  • Steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigt werden, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern.

  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und Ausweitung des Verlustvortrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume.

Wichtige Steuerpläne für Familien

  • Weiterentwicklung der Familienbesteuerung, sodass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Die Kombination aus den Steuerklassen III und V soll in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden.

  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro.

Wichtige Steuerpläne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Pflegeberufe sollen attraktiver gemacht werden, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen und einer Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro.

  • Verlängerung und Evaluierung der steuerlichen Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 (Homeoffice-Pauschale).

  • Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung soll für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung).

  • Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen attraktiver werden, u. a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags.

Wichtige Steuerpläne für (zukünftige) Rentnerinnen und Rentner

  • Umsetzung des BFH-Urteils zum Alterseinkünftegesetz und Vermeidung einer doppelten Rentenbesteuerung auch in Zukunft. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen soll. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Wichtige Steuerpläne für Unternehmen

  • »Superabschreibung« in Form einer Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter. Sie soll es Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglichen, einen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken (gemeint sind Klimaschutz und Digitalisierung) dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen.

  • Ausweitung der bereits eingeführten Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro.

  • Evaluierung von Optionsmodell und Thesaurierungsbesteuerung und Prüfung, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.

Pläne rund um die Besteuerung von Energie

  • Mit der Vollendung des Kohleausstieges soll die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen. Im Rahmen dieser Änderungen sollen alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen.

Pläne zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

  • Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen intensiver bekämpft werden.

  • Modernisierung und Beschleunigung von Steuerprüfungen.

  • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs u.a. durch Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird.

  • Konsequente Rückforderung und Einziehung von Steuerschäden. Der Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden soll zukünftig auch bei Verdachtsfällen der missbräuchlichen Dividendenarbitrage und des Marktmissbrauchs möglich sein.

Weitere Steuerpläne aus dem Koalitionsvertrag

  • Einsatz für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung.

  • Aus Deutschland abfließende Einkommen sollen angemessen besteuert werden. Sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung soll vermieden werden. Dazu soll die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausgeweitet und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzt werden, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden.

  • Aktualisierung der Steueroasen-Liste der EU.

  • Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für die Länder, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung sollen steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen geschlossen werden (Share Deals).

  • Um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen, soll gemeinsam mit den Ländern die Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickelt werden.

(Quelle: Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) – hier als PDF auf tagesschau.de abrufbar)

Koalitionsvertrag: Parteien müssen noch zustimmen

Auch wenn der Koalitionsvertrag jetzt veröffentlicht und bekannt ist, muss er von den an der Regierungskoalition beteiligten Parteien noch gebilligt werden.

Bei SPD und FDP wird es dafür einen Parteitag geben, bei den Grünen eine Mitgliederbefragung.

Wer sind die neuen Bundesministerinnen und Bundesminister?

Wer die Ministerämter bekleiden wird, ist noch nicht bekannt. Bisher wissen wir nur, welches Ressort an welche Partei geht.

Verteilung der Aufgaben und Vorschlagsrechte an SPD, Grüne und FDP

Insgesamt siebzehn Ministerien wird es geben, also ein Ressort mehr als bisher. Nach den bisherigen Informationen sollen die Ministerien/Ressorts wie folgt an SPD, FDP du Grüne verteilt werden:

SPD

  • Kanzleramtschef

  • Ministerien für Inneres, Verteidigung, Gesundheit, Arbeit und Soziales, Wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie das neu geschaffene Ressort Bauen und Wohnen

  • Ein Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie ein Staatsminister für die neuen Bundesländer

Die Grünen

  • Vizekanzler

  • Auswärtiges Amt

  • Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ernährung und Landwirtschaft

  • Staatsminister für Kultur und Medien

  • Vorschlagsrecht für einen möglichen EU-Kommissar

FDP

  • Ministerien für Bildung und Forschung, Finanzen, Justiz sowie Verkehr und Digitales

Sicher ist, dass Olaf Scholz (SPD) neuer Bundeskanzler und damit Nachfolger von Angela Merkel wird. Die Wahl soll in der Nikolauswoche stattfinden.

Welche Politikerin bzw. welcher Politiker ein Bundesministerium führen wird, entscheiden die Parteien selbst. Die Grünen haben sich bereits festgelegt:

  • Wirtschaft und Klimaschutz: Robert Habeck

  • Auswärtiges Amt: Annalena Baerbock

  • Ernährung und Landwirtschaft: Cem Özdemir

  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Anne Spiegel

  • Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Steffi Lemke

  • Staatsministerin für Kultur und Medien: Claudia Roth

Außerdem gibt es bereits einige Gerüchte:

  • Kanzleramtsminister: Wolfgang Schmidt (SPD)

  • Arbeit und Soziales: Hubertus Heil (SPD)

  • Finanzen: Christian Lindner (FDP)

  • Verkehr: Volker Wissing (FDP)

  • Justiz: Marco Buschmann (FDP)

  • Bildung & Forschung: Bettina Stark-Watzinger (FDP)

Möchten Sie nachlesen und vergleichen, was die Parteien in ihren Wahlprogrammen zum Thema Steuern geschrieben haben? Dann finden Sie hier unseren Artikel »Bundestagswahl 2021: Steuern im Wahlprogramm der Parteien«.

(MB)

(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)

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