Hilfe - das Finanzamt will plötzlich eine Steuererklärung von mir!
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Sie haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben – und dann kommt plötzlich ein Brief vom Finanzamt, in dem Sie zur Abgabe aufgefordert werden. Warum? Und was müssen Sie jetzt tun?
Vor allem dürfen Sie das Schreiben nicht ignorieren: Wenn das Finanzamt Sie auffordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann haben Sie ihm Folge zu leisten (§ 149 AO).
Eine solche Aufforderung ergeht zum Beispiel, wenn das Finanzamt eine Kontrollmitteilung wegen Einkünften aus Kapitalvermögen, von der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer Erbschaft oder Schenkung erhält, oder wenn ein Kontenabruf ergeben hat, dass Sozialleistungen geflossen sind, die sich steuerlich auswirken können.
Durch die Aufforderung entsteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, auch wenn Sie sonst keine Steuererklärung hätten abgeben müssen.
Die Aufforderung wird normalerweise mit einer Frist versehen. Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihre Steuererklärung abgeben, sonst droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlags. Ist es Ihnen nicht möglich, diese Frist einzuhalten, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung. Dafür können Sie sich hier kostenlos einen Musterbrief herunterladen.
(MB)