Anlage Unterhalt
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
Dazu zählt auch der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittingverfahrens als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
-
Anlage Unterhalt 2023 (PDF, nicht ausfüllbar)
Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.
Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen
→ Ratgeber Ich will die Scheidung!
→ Ratgeber Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
→ Ratgeber Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen
→ Ratgeber Steuergestaltung mit Angehörigen: So spielt das Finanzamt mit
Steuererklärung ganz einfach: Mit der Steuersoftware
Ihre Vorteile mit der Software »SteuerSparErklärung«
-
Maximale Steuererstattung: Was bisher nur ein Steuerberater schaffte, kann unsere Software auch: Die Steuerprüfung verrät, wie Sie noch mehr rausholen – Optimierung inklusive!
-
Übersichtlicher & leichter Prozess: Die Software-Funktion »Roter Faden« leitet Sie verständlich durch die Steuererklärung und lässt keine Fragen offen – überzeugen Sie sich selbst!
-
Wertvolle Zeit sparen: Dank des automatischen Datenabrufs müssen Sie nur noch ganz wenig selbst ausfüllen – das spart Zeit!
Software erhältlich als Download und CD für MacOS und Windows-PC – jetzt im Shop informieren!