Anlage Unterhalt

Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.

Dazu zählt auch der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittingverfahrens als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

 

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