Anlage Unterhalt
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
Dazu zählt auch der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittingverfahrens als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
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Anlage Unterhalt 2023 (PDF, nicht ausfüllbar)
Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen
→ Ratgeber Ich will die Scheidung!
→ Ratgeber Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
→ Ratgeber Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen
→ Ratgeber Steuergestaltung mit Angehörigen: So spielt das Finanzamt mit
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