Realsplitting
Im Zuge des Realsplittings werden Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder an den geschiedenen Ehepartner steuerlich abzugsfähig.
So können Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 13.805,– € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Im Gegenzug muss der Empfänger der Zahlung das Geld versteuern.
Die Unterhaltszahlungen gehören beim Empfänger zu den sonstigen Einkünften. Das Realsplitting kann insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führen, wenn ein Ehepartner ein hohes und der andere Ehepartner kein Einkommen oder ein vergleichsweise niedriges Einkommen erzielt.
Muss ein Steuerpflichtiger an mehrere geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner Unterhalt zahlen, so kann er den Betrag von 13.805,– € auch mehrfach geltend machen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 EStG
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Familien-Ratgeber: Patchworkfamilie absichern
Viele Familien entsprechen heute nicht mehr dem traditionellen Schema von Mutter, Vater und Kind. Wieder zu heiraten und mit dem neuen Partner/der neuen Partnerin weitere Kinder zu haben oder Stiefkinder zu erhalten, gehört inzwischen zum Alltag und führt zu Patchworkfamilien. Patchworkfamilien werden als neue Familienformen oft rechtlich benachteiligt. Viele Vergünstigungen gelten nach wie vor nicht für eine Patchworkfamilie. Dieser Ratgeber hilft bei den Finanz- und Rechtsfragen in einer Patchworkfamilie. Ziel ist es, Hilfestellung bei einvernehmlichen Regelungen zu bieten und auf rechtliche Fallstricke aufmerksam zu machen.