2023: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden
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Einen Erhöhungsbedarf beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag hat der aktuelle Existenzminimumbericht festgestellt, den das Kabinett beschlossen hat. Die Erhöhungen sind gesetzlich vorgeschrieben, denn das sogenannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein.
Die Berichtsergebnisse, teilt die Bundesregierung mit, fließen nun in das Inflationsausgleichsgesetz ein, mit dem die Menschen vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden sollen. Der Bericht wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Was ist der Existenzminimumbericht?
Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorlegen – den sogenannten »Existenzminimumbericht«.
Gegenstand des aktuellen, 14. Existenzminimumberichts ist die Darstellung der maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima für das Jahr 2024.
Der Bericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ab dem Veranlagungsjahr 2023 sowohl beim Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (2022: 5.620 Euro) ein Erhöhungsbedarf besteht.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2023 und 2024
Die Beträge für den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag müssen nach dem Existenzminimumbericht wie folgt erhöht werden:
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Grundfreibetrag: Erhöhung um 561 Euro auf 10.908 Euro ab 2023 und um weitere 564 Euro auf 11.472 Euro ab 2024.
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Kinderfreibetrag: Erhöhung um 404 Euro auf 6.024 Euro ab 2023 und um weitere 360 Euro auf 6.384 Euro ab 2024.
(MB)