Grabpflege steuerlich nicht absetzbar

 - 

Kosten für die Pflege eines Grabes können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Das entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 4 K 12315/06).

Ein Mann vertrat die Ansicht, dass die Grabstelle im weiteren Sinne ein Teil seines Privathaushalts ist, weil die Grabpflege ansonsten von Mitgliedern des Haushalts erledigt wird und in regelmäßigen Abständen anfällt.

Seiner Meinung nach legt das Finanzamt den Begriff des Privathaushalts, für den die Steuervorteile gewährt werden, zu eng aus.

Dieser Ansicht wollten sich die Finanzrichter jedoch nicht anschließen. Sie stellten alleine darauf ob, dass die Grabpflege keine hauswirtschaftliche Tätigkeit ist.

Tipp
Anders liegt die steuerliche Absetzbarkeit, wenn das Grab auf dem Grundstück des Haushalts liegt.
Weitere News zum Thema
  • [] Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte. mehr

  • [] Ein (notarielles) Testament kann sittenwidrig und damit nicht sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken, alleinstehenden und leicht beeinflussbaren Menschen dazu benutzt, gezielt mehr

  • [] Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen unentgeltliche Übertragungen mit Beteiligung von Steuerinländern. Dabei genügt es, wenn eine der beteiligten Personen Steuerinländer ist, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat mehr

  • [] Am 8. November ist Weltschenktag: Ein noch recht junger Aktionstag, der 2015 von einem Anbieter für Erlebnisgeschenke erfunden wurde. Schlaues Marketing, das müssen wir anerkennen – aber gleichzeitig zugeben, dass auch wir gerne Geschenke bekommen! Da mehr

Weitere News zum Thema