Das müssen Sie beim Vererben beachten

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Sichern Sie Ihr hart verdientes Geld über Ihren Tod hinaus, indem Sie ihren Nachlass vernünftig regeln. Beim Vererben geht es darum, rechtzeitig zu handeln und dabei die individuellen Lebensumstände und Wünsche zu berücksichtigen.

Grundlegend ist Ihre Vermögenssituation, die Sie schriftlich dokumentieren sollten. Das funktioniert z.B. mit einem Vermögensverzeichnis, in dem Sie alle aktuellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufführen.

Falls Sie bestimmte Personen im Erbfall bevorzugen wollen, sollten Sie über ein Testament nachdenken, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, die oft zu Streit unter den Familienangehörigen führt. Ein Testament sorgt für Ordnung und lässt keinen Raum für persönliche Interpretationen.

Sie können Ihren Besitz auch schon zu Lebzeiten verteilen. Für eine solche Schenkung gelten rechtlich die gleichen Regeln wie bei der "Vermögensübertragung von Todes wegen". Hier gilt: Behalten Sie Ihre Finanzen im Überblick und verschenken Sie nicht mehr als Sie besitzen. Ihre Finanzplanung soll nicht durch jeden kleinen Unfall ins Wanken geraten.

Testament oder Erbfolge

Sind Sie ledig, verheiratet, geschieden oder leben Sie mit Ihrem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Diese Frage nach dem Familienstand ist bei der Planung einer Vermögensübertragung äußerst wichtig. Wenn Ihre Beziehung in einer tiefen Krise steckt oder sogar der Wunsch nach Scheidung besteht, sollten Sie davon Abstand nehmen, Vermögenswerte nach der gesetzlichen Erbfolge zu übertragen. Der Streit um den Nachlass wäre vorhersehbar. Ähnliches gilt für Eltern mit ehelichen und nicht-ehelichen Kindern. Falls diese sich untereinander nicht verstehen, könnte das Regeln des Nachlasses über die gesetzliche Erbfolge zu Komplikationen und Streitigkeiten vor Gericht führen. In diesen Fällen empfiehlt sich ein Testament.

Tipp
Bedenken Sie, dass Sie auch noch einige Zeit unter Ihren Liebsten verweilen. Vergessen Sie also nicht Ihre finanzielle Absicherung für die kommenden Jahre.


Schon zu Lebzeiten verschenken?

Befassen Sie sich eingehend mit der Frage, wann Sie Ihr Vermögen übertragen möchten: noch zu Lebzeiten oder erst im Wege der Erbfolge? Wenn Sie sich von Teilen Ihres Vermögens zu Lebzeiten trennen wollen, sollten Sie sich über Ihre Beweggründe für die Schenkung klar werden. Sie sollten auch weiterhin finanziell und wirtschaftlich gut versorgt sein. Überlegen Sie, ob Sie z.B. die lebzeitige Vermögensübertragung von Gegenleistungen des Erben (z.B. Rentenzahlungen oder Pflegeleistungen) abhängig machen wollen. Selbst in diesem Fall dürfen Sie aber Ihre Meinung jederzeit ändern und die Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig machen.

Wenn Ihr Vermögen erst nach Ihrem Tod auf Ihre Familienangehörigen übergehen soll, müssen Sie prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht. Falls nicht, sollten Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen. Dieser Weg empfiehlt sich auch, wenn Ihre Erben verschuldet sind. In diesem Fall sollten Sie ein Testament errichten und vorher fachkundigen Rat einholen. Sinnvoll ist es, Ihre Wünschen und Interessen mit Ihren Familienangehörigen offen zu besprechen.

Tipp
In schwierigen Fällen kann ein fachkundiger Mediator objektiv zwischen den einzelnen Parteien vermitteln.


Legen Sie ein Vermögensverzeichnis an

Der Sohn kriegt das Auto, die Tochter die Gemälde und die Enkel bekommen Geld fürs Studium. Vererben könnte so einfach sein. Doch wissen Sie, wie lange Sie noch leben, wenn Sie Ihr Testament aufsetzen? Die Lebensumstände können sich rasch ändern. Um dann nicht den Überblick zu verlieren und um Ihre finanziellen Verhältnisse bis zu Ihrem Tod zu planen, lohnt das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses.

Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie und Ihr Partner getrennt voneinander mehrere Vermögensverzeichnisse anlegen: für die Vermögenswerte, die bei Eingehen der Ehe schon vorhanden waren, und die, die während der Ehe erworben wurden, angelegt werden. Die einzelnen Gegenstände sollten Sie nach den verschiedenen Vermögensarten erfassen.

Beachten Sie auch, dass sich der Wert Ihres Gesamtvermögens und der Wert einzelner Vermögensgegenstände noch ändern können. Autos verlieren kontinuierlich an Wert. Aktien und Anleihen können plötzlich Werteinbrüche erleiden. Halten Sie Ihr Vermögensverzeichnis deswegen aktuell. Zu Ihrer Vermögensübersicht gehören auch derzeitige und künftige Verbindlichkeiten, wie Ratenzahlungen für Neuanschaffungen oder Kredite.

Berücksichtigen Sie unbedingt Ihre laufenden Kosten (z.B. Miete, Kfz-Kosten, Urlaub). Kalkulieren Sie auch Mieterhöhungen mit ein. Achten Sie darauf, dass Sie ein finanzielles Polster für nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Diebstahl) vorhalten.

Prüfen Sie nach, ob Sie mit den erwarteten Erträgen aus Lebensversicherungen, Banksparplänen etc. tatsächlich rechnen können. Wenn Sie in Fonds investiert haben, prüfen Sie nach, ob Ihre Wertpapiere entsprechend werthaltig sind, wann Ihr Ruhestand ansteht und in welcher Höhe Sie eine Rente oder Pension zu erwarten haben, ob Sie im Alter versorgt sind oder mit Aufwendungen für Pflegeleistungen rechnen müssen, ob Sie Erbschaftsansprüche zu erwarten haben.

Rechtliche Bedingungen beachten

Prüfen Sie, ob und inwieweit Sie bereits rechtlich wirksame Verfügungen getroffen haben und ob Sie schon in der Vergangenheit Vermögenswerte an einzelne Familienangehörige übertragen haben.
Wenn Sie schon ein Einzeltestament errichtet haben, hindert es Sie nicht daran, andere Verfügungen zu treffen. Sie können jederzeit das Testament widerrufen oder ändern. Wenn Sie dagegen mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, können Sie nicht ohne weiteres andere Verfügungen treffen. Haben Sie Verfügungen in einem Erbvertrag getroffen, dann sind diese grundsätzlich bindend.

Wenn Sie längerfristige Verträge über Ihr Vermögen abgeschlossen haben (z.B. Miet- oder Pachtverträge), sollten Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, sich von diesen Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten zu trennen.

Pflichtteilansprüche berücksichtigen

Prüfen Sie, welche Familienangehörigen im Wege der gesetzlichen Erbfolge erben würden, wenn Sie kein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen. Wenn Sie noch gesetzliche Unterhalts- oder Versorgungsverpflichtungen haben, sollten Sie sich nicht zu Lebzeiten von Vermögenswerten trennen.

Häufig werden Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsverträge abgeschlossen, wenn auf Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen übertragen wird. Prüfen Sie in diesem Fall, ob solche Vereinbarungen bestehen. Weil das Kapital einer Lebensversicherung nicht in den Nachlass fällt, sollten Sie auch prüfen, ob Sie die bezugsberechtigte Person bei Ihrer Nachlassplanung noch berücksichtigen möchten.

Tipp
Ein Testament sollte bei Gericht hinterlegt werden, damit kein Risiko besteht, dass das Testament nicht gefunden oder von benachteiligten Hinterbliebenen unterschlagen wird. Notarielle Testamente werden automatisch nach ihrer Errichtung beim Amtsgericht verwahrt. Sofern ein solches Testament nicht vom Erblasser wieder aus der Verwahrung herausgenommen wird, ist gewährleistet, dass das Testament zur Wirkung kommt. Hat ein Erblasser sein Testament eigenhändig errichtet, kann er es – wie der Notar – in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben. Dort wird es an einem feuersicheren Ort aufbewahrt. Außerdem ist garantiert, dass die betreffenden Personen nach dem Tod des Erblassers von der Existenz seines letzten Willens erfahren.

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