Steuererklärung: Ist Nachhilfeunterricht absetzbar?
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Ohne Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung könnte das neue Schuljahr für viele Kinder schwierig werden. Erkennt das Finanzamt die Kosten steuerlich an?
Ohne Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenbetreuung besteht bei vielen Schülerinnen und Schülern die Gefahr, dass sie den Anschluss verlieren.
Viele Eltern fragen daher: Kann der Förderunterricht dann wenigstens in der Steuererklärung geltend gemacht werden, vielleicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Wann sind die Kosten für Nachhilfelehrer absetzbar?
Leider sind die Kosten in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar: Einzig nach einem beruflich bedingten Umzug kann sich Nachhilfeunterricht im Rahmen der Werbungskosten steuermindernd auswirken.
Dann gilt:
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Für Nachhilfeunterricht für Kinder, der aufgrund des Schulwechsels nach einem beruflich bedingten Umzug der Eltern erforderlich ist, wird ab dem 1.3.2024 ein Höchstbetrag (nicht: Pauschbetrag!) von 1.286 Euro steuerlich anerkannt.
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Bei einem beruflich bedingten Umzug zwischen dem 1.4.2022 und dem 29.2.2024 dürfen für Nachhilfe maximal 1.181 Euro abgesetzt werden.
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(MB)