Düsseldorfer Tabelle 2025: Neue Unterhaltssätze
Ab 2025 gelten für Kinder höhere Bedarfssätze.

Düsseldorfer Tabelle 2025: Neue Unterhaltssätze

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Ab dem 1. Januar 2025 tritt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Diese Tabelle ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland verwendet.

Die neuen Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder wurden angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Für unterhaltspflichtige Elternteile bedeutet die Anhebung der Bedarfssätze, dass sie mehr Unterhalt zahlen müssen. Betroffene sollten die neuen Sätze überprüfen und gegebenenfalls ihre Überweisungen bzw. den Dauerauftrag anpassen. Die Nichtanpassung an die neuen Bedarfssätze kann zu Nachforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

 

Inhalt

 

Unterhalt 2025: Bedarfssätze für Kinder

Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder wurden wie folgt erhöht:

  • Kinder bis 6 Jahre: 482 Euro (2 Euro mehr als 2024)

  • Kinder bis 12 Jahre: 554 Euro (3 Euro mehr als 2024)

  • Kinder bis 18 Jahre: 649 Euro (4 Euro mehr als 2024)

Diese Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (bis 2.100 Euro).

Für volljährige Kinder beträgt der Bedarf in der ersten Einkommensgruppe weiterhin 125 % des Mindestbedarfs der 2. Altersstufe. Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten nun 990 Euro, was einer Erhöhung von 60 Euro entspricht.

Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt

Das Kindergeld wird weiterhin auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang. Das Kindergeld beträgt zurzeit 250 Euro pro Kind.

Selbstbehalt 2025 beim Kindesunterhalt

Die Selbstbehalte, also die Beträge, die Unterhaltspflichtigen für ihren eigenen Bedarf verbleiben, bleiben unverändert. Eine Erhöhung war aufgrund der stabilen sozialrechtlichen Regelbedarfe nicht notwendig.

Fragen und Antworten zum Kindesunterhalt

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, ist in der Regel barunterhaltspflichtig. Der andere Elternteil leistet Naturalunterhalt durch Betreuung und Versorgung des Kindes.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Leitfaden zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird von den Oberlandesgerichten verwendet und regelmäßig aktualisiert, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Diese Tabelle berücksichtigt das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.

Wie wirkt sich das Kindergeld auf den Unterhalt aus?

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang angerechnet.

Wann ist der Unterhalt fällig?

Unterhaltszahlungen sind gemäß § 1612 BGB monatlich im Voraus zu leisten. Das bedeutet, dass der Unterhalt für einen Monat spätestens am ersten Tag dieses Monats gezahlt werden muss.

Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt?

Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann der betreuende Elternteil rechtliche Schritte einleiten, um den Unterhalt einzufordern. Dies kann durch das Jugendamt oder über das Familiengericht geschehen.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt muss in der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. In bestimmten Fällen, wie bei einer Ausbildung oder einem Studium, kann die Unterhaltspflicht auch darüber hinaus bestehen.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.

(MB)

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