Rechner: Berechnung der Werbungskosten mit Home-Office-Pauschale
Achtung: Der folgende Text und der Rechner berücksichtigen die Rechtslage bis 31.12.2022.
Ab 2023 gilt eine Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr (also maximal 1.260 Euro).
Wir werden die Inhalte baldmöglichst anpassen.
Für die Steuererklärung für 2022 gilt die im folgenden beschriebene Rechtslage.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Home-Office-Pauschale von 5 Euro pro Tag, bis 600 Euro pro Jahr, zugestimmt. Wichtig ist dabei, dass die Home-Office-Pauschale in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird.
Direkt zum Rechner (Excel-Datei)
Überschreiten Ihre Werbungskosten inklusive der Home-Office-Pauschale nicht die bereits geltende Pauschale von 1.000 Euro, haben Sie keinen Vorteil durch die zusätzliche Home-Office-Pauschale. Nur wer in diesem Jahr weitere Kosten von mehr als 400 Euro z.B. für Büromaterial, Arbeitstisch, Bürostuhl, Laptop etc. geltend machen kann, kann die Homeoffice Pauschale tatsächlich nutzen.
Anspruch auf Homeoffice-Pauschale auch ohne echtes Arbeitszimmer?
Positiv ist, dass Sie mit der Home-Office-Pauschale Ihren Arbeitsplatz zuhause auch dann in der Steuererklärung geltend machen können, wenn Sie kein Arbeitszimmer nach den strengen Vorgaben des Finanzamts haben. Ist ihr Schreibtisch am Küchentisch, im Schlafzimmer oder im Keller, können Sie in diesem Jahr dennoch die Home-Office-Pauschale geltend machen. Diese Änderung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 Mitte Dezember 2020 eingeführt.
Wie hoch ist die Home-Office-Pauschale?
Das Finanzamt erkennt pauschal fünf Euro für jeden Tag an, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von zuhause gearbeitet wurde. Maximal werden 600 Euro anerkannt. Diesen Betrag erreichen Sie bereits bei 120 Home-Office-Tagen.
Berechnung der Home-Office-Pauschale unter Berücksichtigung der Werbungskosten
Wie wirkt sich die Home-Office-Pauschale auf die Werbungskostenpauschale aus?
Die Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro.
Das heißt: Wer außer der Home-Office-Pauschale von 600 Euro keine weiteren Werbungskosten hatte bzw. auch mit weiteren Werbungskosten nicht über die Grenze von 1.000 Euro kommt, hat nichts von der Homeoffice-Pauschale.
Home-Office Pauschale berechnen
Als erste, schnelle Rechenhilfe haben wir hier einen Excel-Rechner für Sie bereitgestellt, mit dem Sie ausrechnen können, wie sich die Regelung zur Home-Office-Pauschale bei Ihnen auswirkt.
Mehr zum Jahressteuergesetz 2020 lesen Sie hier: