Corona: Sind die Kosten für Schutzmasken absetzbar?
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Seit Frühjahr 2020 sind sie in unserem Alltag präsent – Schutzmasken, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Sind die Kosten dafür in der Steuererklärung ansetzbar?
Zu dieser Frage hat sich nun die Finanzverwaltung geäußert:
Grundsätzlich sind Aufwendungen für den Erwerb von (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Sie sind weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Ausnahme: Von Ihnen getragene Aufwendungen für Schutzmasken, die Sie für die berufliche Nutzung anschaffen – z.B. aufgrund der Vorgaben des Arbeitgebers –, sind als Werbungskosten absetzbar. Unschädlich ist, wenn die Schutzmasken auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden (Verfügung der OFD Frankfurt vom 23.6.2021).
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(AI)