Rentenerhöhung 2024: So viel mehr Rente gibt es ab dem 1.7.2024
Wie geht es mit der Rente weiter?

Rentenerhöhung 2024: So viel mehr Rente gibt es ab dem 1.7.2024

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Am Freitag hat der Bundesrat der Rentenerhöhung 2024 zugestimmt: Zum 1. Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57% – und zwar erstmals einheitlich für Ost und West. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten (Hinterbliebenenrenten). Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Das geschieht automatisch.

 

Inhalt

 

Wie hoch wird die gesetzliche Rente 2024?

Ab dem 1.7.2024 steigt die gesetzliche Rente um 4,57 Prozent. Die Rentenerhöhung gilt in ganz Deutschland, erstmal gibt es keine unterschiedlichen Rentenanpassungen für Ost und West mehr.

Zum 1.7.2023 waren die Renten im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % angehoben worden (→ mehr dazu).

Zum 1.7.2022 waren die Renten im Osten um 6,12 Prozent und im Westen um 5,35 Prozent gestiegen. 2021 hatte sich die Corona-Krise auch auf die Rentenanpassung ausgewirkt. Im Osten gab es 0,72 Prozent mehr, im Westen wurde die Rente 2021 nicht erhöht.

Bei jeder Rentenerhöhung steigt auch der Rentenwert (Wert der Rentenpunkte). Davon profitieren auch rentenversicherungspflichtige Berufstätige, die später in Rente gehen.

Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?

Zum 1.7.2024 steigt der aktuelle Rentenwert von bisher 37,60 Euro auf 39,32 Euro.

Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergäbe sich eigentlich ein Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent unterschritten. Daher greift die »Niveauschutzklausel« und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Wer zum Beispiel bislang brutto eine Rente von 1.500 Euro erhalten hat, kann ab Juli dieses Jahres mit brutto 1.568,55 Euro rechnen.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente ab Juli 2024?

Bisherige Bruttorente

Voraussichtliche neue Bruttorente

500 Euro

522,85 Euro

750 Euro

784,28 Euro

1.000 Euro

1.045,70 Euro

1.250 Euro

1.307,13 Euro

1.500 Euro

1.568,55 Euro

1.750 Euro

1.829,98 Euro

2.000 Euro

2.091,40 Euro

Was ändert sich zum 1.7.2024 bei der Hinterbliebenenrente?

Anfang Juli werden alle gesetzlichen Renten angehoben. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten. Das geschieht automatisch. Aus 1.000 Euro Hinterbliebenenrente in werden damit 1.045,70 Euro. Von der Rente gehen allerdings nach wie vor Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab.

Steigt der Beitrag zur Rentenversicherung 2024?

Nein. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2024 bei 18,6 Prozent und soll sich erst nach 2025 leicht erhöhen.

Wie wird die neue Rentenhöhe berechnet?

In die Berechnung der Rentenanpassung fließen verschiedene Faktoren ein. Dazu gehören

  • Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung,

  • Ergebnisse der Steuerschätzung,

  • die hohe Inflation, die auch die Löhne stärker steigen lässt, wodurch mehr Geld in die Rentenkasse eingezahlt wird,

  • eine erhöhte Sterblichkeit, die zu geringeren Ausgaben der Rentenkasse führt,

  • die Zuwanderung aus dem Ausland, die dafür sorgt, dass der Beitragssatz entgegen der ursprünglichen Erwartung noch stabil bleibt.

Jedes Jahr im November erscheint der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung mit Angaben zu Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografiebedingt mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde (vgl. oben: »Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?«).

Wie geht es in den nächsten Jahren mit der Rente weiter?

Seit Jahren steigt der Anteil von älteren Menschen und somit auch die Anzahl von Rentnerinnen und Rentnern. Allerdings kommen auf immer mehr Menschen, die in Rente gehen, immer weniger Erwerbstätige, die in die Rentenversicherung einzahlen.

Bisher wird die gesetzliche Rente durch den Generationenvertrag aus Beiträgen und Steuermitteln finanziert.

Das kann aber nicht endlos so weitergehen.

Mit dem am 5.3.2024 vorgestellten »Rentenpaket II« hat die Bundesregierung daher in einem Referentenentwurf das »Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz« auf den Weg gebracht.

Mit diesem Gesetz soll durch die Einführung eines sogenannten »Generationenkapitals« eine Modernisierung und Neuregelung der gesetzlichen Rente eingeleitet werden: Dabei soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, der neben der gesetzlichen Rente besteht, das bisherige Verfahren ergänzt und zur Stärkung/Stabilisierung des Beitragssatzes beiträgt. Das heißt, der potenziell immer stärkere Anstieg der Beiträge soll gedämpft und die jüngeren Generationen sollen entlastet werden.

Hierfür soll eine Stiftung gegründet werden, die Gelder (Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Übertragung von Eigenmitteln vom Bund) am Kapitalmarkt renditeorientiert anlegt. Ab dem Jahr 2036 sollen Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen, vorgesehen ist ein Ausschüttungsbetrag von durchschnittlich 10 Mrd. Euro im Jahr. Vorausgesetzt, die Wertentwicklung verläuft so positiv, dass der Kapitalstock erhalten bleibt.

→ Diese und ganz viele weitere Informationen hat das Bundesministerium der Finanzen als FAQ im Bereich Altersvorsorge unter Generationenkapital zusammengestellt. Ob und wie das »Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz« letztendlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Wir meinen: Rentner werden in Zukunft zwar weder mit Rentenkürzungen noch mit einem deutlichen Einbruch ihres Lebensstandards rechnen müssen. Gemessen an dem, was sich Arbeitnehmer leisten können, verschlechtert sich ihre Position aber zunehmend. Wer das vermeiden will, kommt an einer zusätzlichen privaten Vorsorge nicht vorbei.

(MB, LF)