So werden private Renten besteuert

Für das Alter solltest du privat vorsorgen, da du dich nicht allein auf die gesetzliche Altersrente der Deutschen Rentenversicherung verlassen kannst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass du weißt, wie eine private Altersrente steuerlich behandelt wird. Das erklären wir dir in diesem Beitrag.


Tipp Hast du schon unseren Artikel zur Rentenlücke und privaten Altersvorsorge gelesen?


Was bedeutet »Besteuerung mit dem Ertragsanteil«?

Beiträge zu privaten Rentenversicherungen sind steuerlich nicht als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Sie werden also aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Im Gegenzug unterliegt dann später bei der Auszahlung der Rente nur der Ertrag des »Rentenrechts« (das ist der ab Beginn der Auszahlungsphase im Rentenbetrag enthaltene Zinsanteil) der Steuer.


Dieser steuerpflichtige Teil der Rente ist der sogenannte »Ertragsanteil« und wird vom Gesetzgeber pauschal festgelegt in zwei Tabellen, die wir hier abbilden. Im Gesetz findest du die Tabellen in § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG).


  • Tabelle 1 gilt für lebenslange Leibrenten. Eine (lebenslange) Leibrente wird so lange gezahlt, wie der Rentenbezieher oder eine andere Person lebt.
  • Tabelle 2 gilt für abgekürzte Leibrenten. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar auch an das Leben des Rentenbeziehers oder einer anderen Person gebunden, wird aber nur für eine bestimmte Dauer gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel private Erwerbsminderungsrenten oder Waisenrenten aus einer privaten Rentenversicherung.

Tipp Es kommt also bei der Steuer auf die Dauer der Rentenzahlung an. Nicht mit dem Ertragsanteil besteuert werden Rentenzahlungen aus privaten Riester-Renten und aus privaten Rürup-Renten (Basis-Rente).


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  • Der kleine Rentenratgeber Alles, was du zur Rente wissen musst

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Steuern auf lebenslange Leibrenten (Tabelle 1)

Bei lebenslangen Leibrenten hängt die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils davon ab, wie alt du bei Rentenbeginn bist: Je früher die Rente beginnt, desto länger ist (statistisch gesehen) deine Lebenserwartung und damit die Laufzeit deiner Rente. Und umso höher ist folglich der steuerpflichtige Ertragsanteil. Falls die Laufzeit der Rente von der Lebenszeit einer anderen Person abhängt, ist das bei Rentenbeginn vollendete Lebensjahr dieser Person maßgebend.


Zu dieser Rubrik gehören zum Beispiel die Rente aus einer privaten Lebensversicherung oder die umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrente nach dem öffentlichen Dienst, die neben der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.


Tabelle 1 (§ 22 EStG): Lebenslange Leibrenten


Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn

Ertragsanteil

Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn

Ertragsanteil

Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn

Ertragsanteil

0 bis 1

59 %

38

39 %

64

19 %

2 bis 3

58 %

39 bis 40

38 %

65 bis 66

18 %

4 bis 5

57 %

41

37 %

67

17 %

6 bis 8

56 %

42

36 %

68

16 %

9 bis 10

55 %

43 bis 44

35 %

69 bis 70

15 %

11 bis 12

54 %

45

34 %

71

14 %

13 bis 14

53 %

46 bis 47

33 %

72 bis 73

13 %

15 bis 16

52 %

48

32 %

74

12 %

17 bis 18

51 %

49

31 %

75

11 %

19 bis 20

50 %

50

30 %

76 bis 77

10 %

21 bis 22

49 %

51 bis 52

29 %

78 bis 79

9 %

23 bis 24

48 %

53

28 %

80

8 %

25 bis 26

47 %

54

27 %

81 bis 82

7 %

27

46 %

55 bis 56

26 %

83 bis 84

6 %

28 bis 29

45 %

57

25 %

85 bis 87

5 %

30 bis 31

44 %

58

24 %

88 bis 91

4 %

32

43 %

59

23 %

92 bis 93

3 %

33 bis 34

42 %

60 bis 61

22 %

94 bis 96

2 %

35

41 %

62

21 %

ab 97

1 %

36 bis 37

40 %

63

20 %

-

-


Tipp Solange es sich um die gleiche Rente handelt, bleibt der einmal festgelegte Ertragsanteil auch in den Folgejahren immer gleich. Er ändert sich nur dann, wenn aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung neue Tabellen gelten.


Steuern auf abgekürzte Leibrenten (Tabelle 2)

Bei einer abgekürzten Leibrente hängt der steuerpflichtige Ertragsanteil von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ab: Je länger diese ist, desto höher ist der Anteil, auf den Steuern gezahlt werden müssen.


Zu den abgekürzten Leibrenten gehört zum Beispiel die private Berufsunfähigkeitsrente.


Tipp Manchmal wird der Ertragsanteil nicht Tabelle 2, sondern Tabelle 1 entnommen. Das ist der Fall, wenn der Rentenbezieher nach seiner voraussichtlichen statistischen Lebenserwartung schon vor dem Ende der Renten-Laufzeit sterben wird. In diesen Fällen wird, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn, zu Gunsten des Rentners der niedrigere Ertragsanteil aus Tabelle 1 herangezogen. Faustregel: Wenn du dich an die Anweisung von Spalte 3 hältst, kommst du immer zum richtigen Ergebnis.



Beschränkung der Laufzeit der Rente auf ... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs

Der Ertragsanteil beträgt (vorbehaltlich der Spalte 3)

Der Ertragsanteil wird nach Tabelle 1 ermittelt, wenn Sie zu Rentenbeginn das ...(s)te Lebensjahr vollendet haben

Beschränkung der Laufzeit der Rente auf ... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs

Der Ertragsanteil beträgt (vorbehaltlich der Spalte 3)

Der Ertragsanteil wird nach Tabelle 1 ermittelt, wenn Sie zu Rentenbeginn das ...(s)te Lebensjahr vollendet haben

1

2

3

1

2

3

1

0%

entfällt

32

32%

49

2

1 %

entfällt

33

33%

48

3

2 %

97

34

34%

46

4

4%

92

35-36

35%

45

5

5 %

88

37

36%

43

6

7 %

83

38

37%

42

7

8 %

81

39

38%

41

8

9 %

80

40-41

39%

39

9

10 %

78

42

40%

38

10

12 %

75

43-44

41%

36

11

13%

74

45

42%

35

12

14 %

72

46-47

43%

33

13

15 %

71

48

44%

32

14 bis 15

16 %

69

49-50

45%

30

16 bis 17

18 %

67

51-52

46%

28

18

19 %

65

53

47%

27

19

20 %

64

54-55

48 %

25

20

21 %

63

56-57

49%

23

21

22 %

62

58-59

50%

21

22

23 %

60

60-61

51%

19

23

24 %

59

62-63

52 %

17

24

25 %

58

64-65

53%

15

25

26 %

57

66-67

54%

13

26

27 %

55

68-69

55%

11

27

28 %

54

70-71

56%

9

28

29 %

53

72-74

57%

6

29 bis 30

30 %

51

75-76

58%

4

31

31 %

50

77-79

59%

2

mehr als 80

der Ertragsanteil ist immer Tabelle 1 zu entnehmen

der Ertragsanteil ist immer Tabelle 1 zu entnehmen

Ertragsanteil in der Steuererklärung

Auch Renten aus privaten Versicherungen, die nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind, gehören in die Anlage R der Steuererklärung.


Im Formular trägst du jede Rente einzeln mit dem jeweiligen Jahres(brutto)rentenbetrag ein – den teilt dir dein Versicherer mit.


Ratgeber zum Thema

Private Rentenversicherung und Steuererklärung

Renten aus einer privaten Rentenversicherung sind in der Regel lebenslange Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter regelmäßig und lebenslänglich ausgezahlt werden. Die Zahlungen sind also ebenfalls nur in Höhe des Ertragsanteils steuerpflichtig. Dieser wird auch bei Renten aus privaten Rentenversicherungen nach der oben abgebildeten Tabelle 1 berechnet.


Der steuerpflichtige Ertragsanteil gilt für den gesamten ausgezahlten Rentenbetrag, also Garantie- und Überschussanteil! Das bedeutet: Wenn du neben der Grundrente auch Überschussbeteiligungen in Form einer Bonusrente ausgezahlt bekommst, ist der gesamte Auszahlungsbetrag mit einem einheitlichen Ertragsanteil steuerpflichtig.


Tipp Für Renten aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht lebenslang ausgezahlt werden, sondern als abgekürzte Leibrente mit fest vereinbarter Rentenzahlungsdauer, gilt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil nur noch, wenn es sich um einen Altvertrag handelt (Vertragsabschluss vor 2005).

Bei Neuverträgen (also ab 2005) gehören diese Rentenzahlungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen; seit 2009 unterliegen diese steuerpflichtigen Erträge der Abgeltungsteuer (vorher galt der persönliche Steuersatz).

Besteuerung einer Riester-Rente

Die Altersvorsorge mit einem Vertrag über eine Riester-Rente wird steuerlich gefördert durch staatliche Zulagen und oft auch durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.


Tipp Details zur Riester-Rente und den einzelnen Riester-Angeboten, die es auf dem Markt gibt, haben wir im Artikel Wie funktioniert die Riester-Rente? zusammengefasst.



Die steuerliche und staatliche Förderung hat aber ihren Preis. Denn anders als eine Rente aus einer »normalen« privaten Rentenversicherung sind die späteren Leistungen aus einer privaten Riester-Rente nicht mit dem (günstigeren) Ertragsanteil steuerpflichtig, sondern in voller Höhe. Das gilt jedenfalls, soweit die Auszahlungen auf geförderten Beiträgen beruhen. Nur derjenige Teil der Rentenzahlung, der auf nicht geförderten Beiträgen beruht, wird mit dem Ertragsanteil besteuert.


In der Steuererklärung trägst du Rentenzahlungen aus einer Riester-Rente in der Anlage R-AV/bAV ein, denn es handelt sich um sogenannte »Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen«. Der Anbieter bzw. Versorgungsträger deiner Riester-Rente schickt dir hierzu eine »Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)«, kurz Leistungsmitteilung genannt. Darin stehen alle Angaben, die du für die Versteuerung brauchst.


Tipp Das gilt auch für Leistungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, soweit Rentenzahlungen daraus auf Beiträgen beruhen, für die du die Riester-Rente in Anspruch genommen hast.


Der Anbieter bzw. Versorgungsträger meldet die für die Besteuerung deiner Riester-Rente erforderlichen Daten übrigens auch immer bis Ende Februar des Folgejahrs elektronisch an die Finanzverwaltung. Sie gehören also zu den »eDaten«. In den Papierformularen der Steuererklärung erkennst du das daran, dass ein ⓔ-Logo an der entsprechenden Zeile der Steuerformulare steht: Die mit einem ⓔ-Logo versehenen Zeilen der Anlage R-AV/bAV musst du daher nur ausfüllen, wenn du von den in der Leistungsmitteilung bescheinigten Daten abweichen möchtest.


Tipp Bisher gilt das nur für Steuerzahler, die ihre Steuer noch auf Papier abgeben. Wenn du eine Software verwendest, gibt es keine hinterlegten eDaten und du musst alle Zeilen ausfüllen.

Steuersoftware zum Download

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