So werden private Renten besteuert
Für das Alter solltest du privat vorsorgen, da du dich nicht allein auf die gesetzliche Altersrente der Deutschen Rentenversicherung verlassen kannst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass du weißt, wie eine private Altersrente steuerlich behandelt wird. Das erklären wir dir in diesem Beitrag.
Tipp Hast du schon unseren Artikel zur Rentenlücke und privaten Altersvorsorge gelesen?
Was bedeutet »Besteuerung mit dem Ertragsanteil«?
Beiträge zu privaten Rentenversicherungen sind steuerlich nicht als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Sie werden also aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Im Gegenzug unterliegt dann später bei der Auszahlung der Rente nur der Ertrag des »Rentenrechts« (das ist der ab Beginn der Auszahlungsphase im Rentenbetrag enthaltene Zinsanteil) der Steuer.
Dieser steuerpflichtige Teil der Rente ist der sogenannte »Ertragsanteil« und wird vom Gesetzgeber pauschal festgelegt in zwei Tabellen, die wir hier abbilden. Im Gesetz findest du die Tabellen in § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
- Tabelle 1 gilt für lebenslange Leibrenten. Eine (lebenslange) Leibrente wird so lange gezahlt, wie der Rentenbezieher oder eine andere Person lebt.
- Tabelle 2 gilt für abgekürzte Leibrenten. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar auch an das Leben des Rentenbeziehers oder einer anderen Person gebunden, wird aber nur für eine bestimmte Dauer gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel private Erwerbsminderungsrenten oder Waisenrenten aus einer privaten Rentenversicherung.
Tipp Es kommt also bei der Steuer auf die Dauer der Rentenzahlung an. Nicht mit dem Ertragsanteil besteuert werden Rentenzahlungen aus privaten Riester-Renten und aus privaten Rürup-Renten (Basis-Rente).
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Steuern auf lebenslange Leibrenten (Tabelle 1)
Bei lebenslangen Leibrenten hängt die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils davon ab, wie alt du bei Rentenbeginn bist: Je früher die Rente beginnt, desto länger ist (statistisch gesehen) deine Lebenserwartung und damit die Laufzeit deiner Rente. Und umso höher ist folglich der steuerpflichtige Ertragsanteil. Falls die Laufzeit der Rente von der Lebenszeit einer anderen Person abhängt, ist das bei Rentenbeginn vollendete Lebensjahr dieser Person maßgebend.
Zu dieser Rubrik gehören zum Beispiel die Rente aus einer privaten Lebensversicherung oder die umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrente nach dem öffentlichen Dienst, die neben der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.
Tabelle 1 (§ 22 EStG): Lebenslange Leibrenten
Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn |
Ertragsanteil |
Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn |
Ertragsanteil |
Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn |
Ertragsanteil |
---|---|---|---|---|---|
0 bis 1 |
59 % |
38 |
39 % |
64 |
19 % |
2 bis 3 |
58 % |
39 bis 40 |
38 % |
65 bis 66 |
18 % |
4 bis 5 |
57 % |
41 |
37 % |
67 |
17 % |
6 bis 8 |
56 % |
42 |
36 % |
68 |
16 % |
9 bis 10 |
55 % |
43 bis 44 |
35 % |
69 bis 70 |
15 % |
11 bis 12 |
54 % |
45 |
34 % |
71 |
14 % |
13 bis 14 |
53 % |
46 bis 47 |
33 % |
72 bis 73 |
13 % |
15 bis 16 |
52 % |
48 |
32 % |
74 |
12 % |
17 bis 18 |
51 % |
49 |
31 % |
75 |
11 % |
19 bis 20 |
50 % |
50 |
30 % |
76 bis 77 |
10 % |
21 bis 22 |
49 % |
51 bis 52 |
29 % |
78 bis 79 |
9 % |
23 bis 24 |
48 % |
53 |
28 % |
80 |
8 % |
25 bis 26 |
47 % |
54 |
27 % |
81 bis 82 |
7 % |
27 |
46 % |
55 bis 56 |
26 % |
83 bis 84 |
6 % |
28 bis 29 |
45 % |
57 |
25 % |
85 bis 87 |
5 % |
30 bis 31 |
44 % |
58 |
24 % |
88 bis 91 |
4 % |
32 |
43 % |
59 |
23 % |
92 bis 93 |
3 % |
33 bis 34 |
42 % |
60 bis 61 |
22 % |
94 bis 96 |
2 % |
35 |
41 % |
62 |
21 % |
ab 97 |
1 % |
36 bis 37 |
40 % |
63 |
20 % |
- |
- |
Tipp Solange es sich um die gleiche Rente handelt, bleibt der einmal festgelegte Ertragsanteil auch in den Folgejahren immer gleich. Er ändert sich nur dann, wenn aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung neue Tabellen gelten.
Steuern auf abgekürzte Leibrenten (Tabelle 2)
Bei einer abgekürzten Leibrente hängt der steuerpflichtige Ertragsanteil von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ab: Je länger diese ist, desto höher ist der Anteil, auf den Steuern gezahlt werden müssen.
Zu den abgekürzten Leibrenten gehört zum Beispiel die private Berufsunfähigkeitsrente.
Tipp Manchmal wird der Ertragsanteil nicht Tabelle 2, sondern Tabelle 1 entnommen. Das ist der Fall, wenn der Rentenbezieher nach seiner voraussichtlichen statistischen Lebenserwartung schon vor dem Ende der Renten-Laufzeit sterben wird. In diesen Fällen wird, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn, zu Gunsten des Rentners der niedrigere Ertragsanteil aus Tabelle 1 herangezogen. Faustregel: Wenn du dich an die Anweisung von Spalte 3 hältst, kommst du immer zum richtigen Ergebnis.
Beschränkung der Laufzeit der Rente auf ... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs |
Der Ertragsanteil beträgt (vorbehaltlich der Spalte 3) |
Der Ertragsanteil wird nach Tabelle 1 ermittelt, wenn Sie zu Rentenbeginn das ...(s)te Lebensjahr vollendet haben |
Beschränkung der Laufzeit der Rente auf ... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs |
Der Ertragsanteil beträgt (vorbehaltlich der Spalte 3) |
Der Ertragsanteil wird nach Tabelle 1 ermittelt, wenn Sie zu Rentenbeginn das ...(s)te Lebensjahr vollendet haben |
---|---|---|---|---|---|
1 |
2 |
3 |
1 |
2 |
3 |
1 |
0% |
entfällt |
32 |
32% |
49 |
2 |
1 % |
entfällt |
33 |
33% |
48 |
3 |
2 % |
97 |
34 |
34% |
46 |
4 |
4% |
92 |
35-36 |
35% |
45 |
5 |
5 % |
88 |
37 |
36% |
43 |
6 |
7 % |
83 |
38 |
37% |
42 |
7 |
8 % |
81 |
39 |
38% |
41 |
8 |
9 % |
80 |
40-41 |
39% |
39 |
9 |
10 % |
78 |
42 |
40% |
38 |
10 |
12 % |
75 |
43-44 |
41% |
36 |
11 |
13% |
74 |
45 |
42% |
35 |
12 |
14 % |
72 |
46-47 |
43% |
33 |
13 |
15 % |
71 |
48 |
44% |
32 |
14 bis 15 |
16 % |
69 |
49-50 |
45% |
30 |
16 bis 17 |
18 % |
67 |
51-52 |
46% |
28 |
18 |
19 % |
65 |
53 |
47% |
27 |
19 |
20 % |
64 |
54-55 |
48 % |
25 |
20 |
21 % |
63 |
56-57 |
49% |
23 |
21 |
22 % |
62 |
58-59 |
50% |
21 |
22 |
23 % |
60 |
60-61 |
51% |
19 |
23 |
24 % |
59 |
62-63 |
52 % |
17 |
24 |
25 % |
58 |
64-65 |
53% |
15 |
25 |
26 % |
57 |
66-67 |
54% |
13 |
26 |
27 % |
55 |
68-69 |
55% |
11 |
27 |
28 % |
54 |
70-71 |
56% |
9 |
28 |
29 % |
53 |
72-74 |
57% |
6 |
29 bis 30 |
30 % |
51 |
75-76 |
58% |
4 |
31 |
31 % |
50 |
77-79 |
59% |
2 |
|
|
|
mehr als 80 |
der Ertragsanteil ist immer Tabelle 1 zu entnehmen |
der Ertragsanteil ist immer Tabelle 1 zu entnehmen |
Ertragsanteil in der Steuererklärung
Auch Renten aus privaten Versicherungen, die nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind, gehören in die Anlage R der Steuererklärung.
Im Formular trägst du jede Rente einzeln mit dem jeweiligen Jahres(brutto)rentenbetrag ein – den teilt dir dein Versicherer mit.
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Renten in der Steuererklärung
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Private Rentenversicherung und Steuererklärung
Renten aus einer privaten Rentenversicherung sind in der Regel lebenslange Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter regelmäßig und lebenslänglich ausgezahlt werden. Die Zahlungen sind also ebenfalls nur in Höhe des Ertragsanteils steuerpflichtig. Dieser wird auch bei Renten aus privaten Rentenversicherungen nach der oben abgebildeten Tabelle 1 berechnet.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil gilt für den gesamten ausgezahlten Rentenbetrag, also Garantie- und Überschussanteil! Das bedeutet: Wenn du neben der Grundrente auch Überschussbeteiligungen in Form einer Bonusrente ausgezahlt bekommst, ist der gesamte Auszahlungsbetrag mit einem einheitlichen Ertragsanteil steuerpflichtig.
Tipp Für Renten aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht lebenslang ausgezahlt werden, sondern als abgekürzte Leibrente mit fest vereinbarter Rentenzahlungsdauer, gilt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil nur noch, wenn es sich um einen Altvertrag handelt (Vertragsabschluss vor 2005).
Bei Neuverträgen (also ab 2005) gehören diese Rentenzahlungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen; seit 2009 unterliegen diese steuerpflichtigen Erträge der Abgeltungsteuer (vorher galt der persönliche Steuersatz).
Besteuerung einer Riester-Rente
Die Altersvorsorge mit einem Vertrag über eine Riester-Rente wird steuerlich gefördert durch staatliche Zulagen und oft auch durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Tipp Details zur Riester-Rente und den einzelnen Riester-Angeboten, die es auf dem Markt gibt, haben wir im Artikel Wie funktioniert die Riester-Rente? zusammengefasst.
Die steuerliche und staatliche Förderung hat aber ihren Preis. Denn anders als eine Rente aus einer »normalen« privaten Rentenversicherung sind die späteren Leistungen aus einer privaten Riester-Rente nicht mit dem (günstigeren) Ertragsanteil steuerpflichtig, sondern in voller Höhe. Das gilt jedenfalls, soweit die Auszahlungen auf geförderten Beiträgen beruhen. Nur derjenige Teil der Rentenzahlung, der auf nicht geförderten Beiträgen beruht, wird mit dem Ertragsanteil besteuert.
In der Steuererklärung trägst du Rentenzahlungen aus einer Riester-Rente in der Anlage R-AV/bAV ein, denn es handelt sich um sogenannte »Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen«. Der Anbieter bzw. Versorgungsträger deiner Riester-Rente schickt dir hierzu eine »Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)«, kurz Leistungsmitteilung genannt. Darin stehen alle Angaben, die du für die Versteuerung brauchst.
Tipp Das gilt auch für Leistungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, soweit Rentenzahlungen daraus auf Beiträgen beruhen, für die du die Riester-Rente in Anspruch genommen hast.
Der Anbieter bzw. Versorgungsträger meldet die für die Besteuerung deiner Riester-Rente erforderlichen Daten übrigens auch immer bis Ende Februar des Folgejahrs elektronisch an die Finanzverwaltung. Sie gehören also zu den »eDaten«. In den Papierformularen der Steuererklärung erkennst du das daran, dass ein ⓔ-Logo an der entsprechenden Zeile der Steuerformulare steht: Die mit einem ⓔ-Logo versehenen Zeilen der Anlage R-AV/bAV musst du daher nur ausfüllen, wenn du von den in der Leistungsmitteilung bescheinigten Daten abweichen möchtest.
Tipp Bisher gilt das nur für Steuerzahler, die ihre Steuer noch auf Papier abgeben. Wenn du eine Software verwendest, gibt es keine hinterlegten eDaten und du musst alle Zeilen ausfüllen.