Steuern auf Bitcoin und andere Kryptos in Deutschland - wann Steuern anfallen und wie du sie berechnest

Kryptowährungen haben in den letzten Jahren weltweit an Popularität gewonnen, und Deutschland bildet dabei keine Ausnahme. Mit der steigenden Akzeptanz von Bitcoin, Ethereum und anderen digitalen Assets wächst auch die Herausforderung in Sachen Steuerthematik.


In diesem Artikel erklären wir dir die wichtigsten Aspekte der Besteuerung von Kryptowährungen für Privatanleger in Deutschland.


Steuern für Privat­anleger bei Bitcoin und anderen Krypto­währungen

In Deutschland werden Kryptowährungen als »sonstige Wirtschaftsgüter« eingestuft. Der Verkauf von Kryptowährungen löst ein »privates Veräußerungsgeschäft« aus, welches mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird. Dabei ist es wichtig zu verstehen, wann und wie Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu versteuern sind.


Wer muss in der Steuer­erklärung Krypto­währungen angeben?

Jeder in Deutschland steuerpflichtige Bürger, der Gewinne aus dem Handel oder anderen Transaktionen mit Kryptowährungen erzielt hat, ist verpflichtet, diese in seiner Steuererklärung anzugeben. Dies umfasst nicht nur den direkten Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, sondern auch Gewinne aus dem Mining, Staking und anderen Formen der Erträge aus Kryptowährungen.


Wann fallen bei Krypto­währungen Steuern an?

In Deutschland unterliegen verschiedene Ereignisse im Zusammenhang mit Kryptowährungen der Steuerpflicht. Hier sind einige Schlüsselsituationen, bei denen Steuern anfallen:


  • Verkauf von Kryptowährungen: Der wohl häufigste Anlass für die Besteuerung ist der Verkauf von Kryptowährungen. Wenn Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft werden, sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig. Dies gilt als privates Veräußerungsgeschäft und unterliegt der Einkommensteuer.
  • Tausch von Kryptowährungen: Nicht nur der Verkauf gegen Fiat-Währung, sondern auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z.B. Bitcoin gegen Ethereum) löst eine Steuerpflicht aus. Auch hier wird der Gewinn, der aus der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufswert entsteht, besteuert.
  • Bezahlung mit Kryptowährungen: Die Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt. Der Wert der bezahlten Ware oder Dienstleistung im Vergleich zum Anschaffungswert der Kryptowährung bestimmt den steuerpflichtigen Gewinn.
  • Mining,Staking und Lending: Einkünfte aus dem Mining oder Staking von Kryptowährungen werden in der Regel als sonstige Einkünfte betrachtet und sind somit steuerpflichtig. Als Basis für die Besteuerung gilt der Gegenwert in Euro bei Zufluss des Coins oder Tokens.
  • Airdrops und Hard Forks: Erhalten Anleger Kryptowährungen durch Airdrops oder Hard Forks, kann dies ebenfalls steuerpflichtig sein. Hierbei wird der Marktwert der erhaltenen Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen betrachtet.
  • Veräußerung von NFTs: Gewinne aus dem Verkauf von Non-Fungible Tokens (NFTs) werden steuerlich gleichbehandelt wie Kryptowährungen und daher als Veräußerungsgewinne angesehen.

Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Die oben genannten Ereignisse geben einen Überblick über gängige steuerpflichtige Vorgänge im Bereich der Kryptowährungen. Es ist wichtig, alle Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren, um die Steuererklärung korrekt abgeben zu können.


Spekulationsfrist bei Kryptowährungen

Die Spekulationsfrist spielt eine zentrale Rolle bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr beträgt. Diese Regelung soll langfristige Investitionen fördern. Verkäufe innerhalb eines Jahres nach dem Kauf gelten als Spekulationsgeschäfte und die Gewinne unterliegen der persönlichen Einkommensteuer.


Freigrenze

Eine weitere wichtige Regelung ist die Freigrenze von 1.000 Euro (bis einschl. 2023: 600 Euro) pro Kalenderjahr. Gewinne aus dem privaten Verkauf von Kryptowährungen sind bis zu diesem Betrag steuerfrei.


Diese Grenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, nicht nur für Kryptowährungen. Sobald der Gesamtbetrag der Gewinne diese Grenze überschreitet, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag über 1.000 Euro.


Werden Krypto­gewinne automatisch versteuert?

Nein, Gewinne aus Kryptowährungen werden nicht automatisch versteuert. Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, alle relevanten Transaktionen und Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt hat verschiedene Möglichkeiten, um Informationen über mögliche Kryptogewinne zu erhalten, aber die initiale Angabe muss vom Steuerzahler selbst kommen.


Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin-Gewinnen und anderen Krypto­gewinnen?

Das Finanzamt kann über verschiedene Kanäle von Bitcoin-Gewinnen und Gewinnen aus weiteren Kryptowährungen erfahren. Dazu gehören Datenabgleiche mit Kryptobörsen, Informationen von Banken, sowie die Überprüfung von öffentlichen Blockchain-Daten. Zudem sind Finanzinstitute und Handelsplattformen unter bestimmten Umständen verpflichtet, Informationen mit den Steuerbehörden zu teilen.


Was passiert, wenn man Kryptogewinne nicht angibt?

Das Vorenthalten von Kryptogewinnen kann ernsthafte Folgen haben, einschließlich Nachzahlungen, Strafzinsen und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Verfolgung. Es ist äußerst wichtig, alle Gewinne korrekt und vollständig in der Steuererklärung anzugeben, um solche Risiken zu vermeiden.


Wo muss man Krypto­gewinne in der Steuer­erklärung angeben?

Wer Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen von über 1.000 Euro innerhalb eines Jahres erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Die Einkünfte werden in der »Anlage SO« unter »Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token« erfasst.


Einkünfte aus zum Beispiel Staking, Lending oder Mining, welche die Freigrenze von 256 Euro überschreiten, müssen im Bereich »Leistungen« erfasst werden.


Wie werden Steuern auf Kryptos berechnet?

Die Berechnung der Steuern auf Krypto­währungs­gewinne hängt von der gewählten Methode der Gewinnermittlung ab. Die gängigste Methode dafür ist das First-in-first-out (FIFO) Prinzip. Grundsätzlich errechnet sich der Gewinn aus dem Verkaufswert abzüglich der Anschaffungskosten.


First-In-First-Out (FIFO)

Die FIFO-Methode ist die am häufigsten verwendete Methode zur Berechnung von Gewinnen oder Verlusten. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst verkauft werden. FIFO wird von den Finanzämtern anerkannt und gilt daher als bevorzugte Methode.


Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung:


  • Kauf: 1 Bitcoin für 10.000 Euro.
  • Weiterer Kauf: Nach sechs Monaten wird ein weiterer Bitcoin für 15.000 Euro erworben.
  • Verkauf: Zehn Monate nach dem ersten Kauf wird 1 Bitcoin für 20.000 Euro verkauft.

Um den steuerpflichtigen Gewinn zu berechnen, betrachten wir die FIFO-Methode:


  • Nach der FIFO-Methode gilt der zuerst erworbene Bitcoin als verkauft. Daher wird der erste Kauf (10.000 Euro) mit dem Verkaufspreis (20.000 Euro) verglichen.
  • Der Gewinn beträgt somit 10.000 Euro (20.000 Euro - 10.000 Euro)
  • Da der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem ersten Kauf stattfand, ist dieser Gewinn steuerpflichtig und unterliegt der persönlichen Einkommenssteuer.

Alternative: Last-In-First-Out (LIFO)

Eine alternative Methode ist die LIFO-Methode, bei der angenommen wird, dass die zuletzt gekauften Coins zuerst verkauft werden.


Diese Methode kann in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhafter sein, wird jedoch von vielen Finanzämtern nicht anerkannt.


Krypto Verluste reduzieren die Steuerlast

Nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste beim Handel mit Kryptowährungen haben steuerliche Auswirkungen. In Deutschland können Verluste aus Krypto­währungs­geschäften mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.


Dein Verlust (bis zu 1 Mio. Euro) kann ins Vorjahr zurückgeführt oder zeitlich unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen werden. Dies kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Es ist jedoch wichtig, alle Transaktionen genau zu dokumentieren, um diese Verluste geltend machen zu können.


Mining Steuer bei Kryptowährungen

Wird Mining als Hobby betrieben, gelten die erhaltenen Coins (Rewards) als steuerpflichtiges Einkommen. Ausschlaggebend ist dabei der Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses. Überschreitet dieses Einkommen die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr, muss es mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.


Werden die Mining-Rewards innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, entstehen zusätzliche Steuerpflichten. Dadurch entsteht ein privates Veräußerungsgeschäft, wobei der persönliche Einkommensteuersatz anzuwenden ist. Zudem gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr bei der Versteuerung von Krypto-Mining.


Beim Bitcoin Mining werden Miner für die Verarbeitung von Transaktionen und die Sicherung des Netzwerks mit neuen Bitcoins belohnt. Hier ein konkretes Beispiel aus Sicht eines Hobby-Miners:


  • Tägliche Belohnung: Der Miner erhält täglich eine Belohnung von 0,001 Bitcoin.
  • Bitcoin-Kurs: 30.000 Euro zum Zeitpunkt des Erhalts.
  • Zu versteuerndes Einkommen: 0,001 Bitcoin × 30.000 Euro = 30 Euro.

Dieser Betrag wäre bei Zufluss mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Miners zu versteuern. Wichtig dabei ist, dass Kryptokurse volatil sind und die Mining-Einnahmen Schwankungen unterliegen. Das steuerpflichtige Einkommen muss daher immer auf Basis der aktuellen Kurse berechnet werden.


Steuer beim Staking von Kryptowährungen

Die erhaltenen Rewards aus dem Staking gelten als »sonstige Leistungen« und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Als Kostenbasis für die Besteuerung gilt dabei der Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses. Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr.


Die Rewards aus dem Staking unterliegen der einjährigen Spekulationsfrist. Ein Verkauf innerhalb der einjährigen Haltedauer löst daher ein privates Veräußerungsgeschäft aus, welches eine Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz auf den Wertzuwachs zur Folge hat. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro (bis einschl. 2023: 600 Euro).


Das Staking von Ethereum kann als eine Form des Erhalts von Einkünften angesehen werden. Die dabei erzielten Rewards sind in Deutschland steuerpflichtig. Hier ein konkretes Beispiel:


  • Tägliche Staking-Rewards: 0,002 ETH.
  • Ethereum-Kurs: Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards beträgt der Kurs von Ethereum 2.000 Euro.
  • Steuerpflichtige Einkünfte: 2000 × 0,002 = 4 Euro.

Die steuerlichen Einkünfte unterliegen der persönlichen Einkommensteuer des Anlegers. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass sich der Betrag der Staking-Steuer ändern kann, je nachdem welchen Wert Ethereum zum Zeitpunkt des Erhalts besitzt.


Besteuerung von NFTs (Non-Fungible Tokens)

Die Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) ist ein relativ neues Thema und kann in Deutschland je nach Nutzung und Art des Handels variieren. NFTs sind einzigartige digitale Vermögenswerte, die auf einer Blockchain gespeichert sind und oft Kunstwerke, Sammlerstücke oder andere digitale Güter repräsentieren. Hier sind einige wichtige Punkte zur Besteuerung von NFTs:


  • Privates Veräußerungsgeschäft: Ähnlich wie bei Kryptowährungen werden Gewinne aus dem Verkauf von NFTs, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden, als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet und sind somit steuerpflichtig. Die Steuer wird auf den Gewinn erhoben, der sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten ergibt.
  • Spekulationsfrist: Die Spekulationsfrist von einem Jahr gilt auch für NFTs. Werden NFTs länger als ein Jahr gehalten, bevor sie verkauft werden, sind die Gewinne steuerfrei.
  • Freigrenze: Die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr gilt auch hier. Gewinne bis zu diesem Betrag aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Überschreiten die Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften diese Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Hier ein konkretes Beispiel zum Kauf und Verkauf von NFTs:


  • Kauf des NFTs: Der Anleger kauft einen NFT für 2.000 Euro.
  • Verkauf des NFTs: Zwei Jahre später verkauft der Anleger denselben NFT für 5.000 Euro.
  • Realisierter Gewinn: Der Gewinn aus dem Verkauf des NFT beträgt 3.000 Euro (5.000 Euro - 2.000 Euro).
  • Steuerliche Behandlung: In diesem Fall wäre der Gewinn von 3.000 Euro steuerfrei, da der NFT länger als ein Jahr gehalten wurde.

Wäre der NFT innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft worden, wäre der Gewinn steuerpflichtig gewesen, und der Anleger hätte den Gewinn in seiner Steuererklärung angeben müssen.


Kryptowährungen korrekt in der Steuer­erklärung angeben

Es ist äußerst wichtig, alle Transaktionen detailliert zu dokumentieren. Dazu gehören Kauf- und Verkaufsdatum, der Preis in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion, die Anzahl der gehandelten Einheiten und der Gewinn oder Verlust. Zusätzlich sind Angaben wie Transaktions-IDs und Zweck der Transaktion (z.B. Kauf, Verkauf, Tausch) sinnvoll.


Diese Dokumentation dient als Nachweis für das Finanzamt und ist essenziell für eine korrekte Steuererklärung Diese Informationen sind entscheidend für die Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der daraus resultierenden Steuerlast.


Steuererklärung für Kryptos mit der Steuer­Spar­Erklärung erstellen

Die Erstellung einer Steuererklärung für Krypto-Währungsgeschäfte kann komplex sein, insbesondere wenn zahlreiche Transaktionen berücksichtigt werden müssen.


Tipp Die Steuersoftware Steuer­Spar­Erklärung bietet hierfür eine hilfreiche Lösung, die es ermöglicht, Daten direkt aus CoinTracking zu importieren.


CoinTracking bietet ein umfassendes Tool für das Portfoliomanagement von Kryptowährungen sowie eine automatisierte Analyse von Transaktionen mit detaillierten Aufzeichnungen über Käufe, Verkäufe, Gewinne und Verluste.


Ab wann zählt der Handel mit Kryptos als gewerbliche Tätigkeit?

Die Abgrenzung, wann der Handel mit Kryptowährungen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, ist nicht klar definiert und kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen bringt Nachteile mit sich, wie den Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist, die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung und die Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuern. Allerdings können Betriebsausgaben dann auch als Aufwendungen deklariert werden.


Ob jemand als gewerblicher Händler eingestuft wird, hängt in der Praxis oft davon ab, ob unternehmerische Merkmale wie z.B. die Beschäftigung von Mitarbeitenden oder die Anmietung von Büroräumen vorhanden sind. Des Weiteren gibt es folgende Aspekte im Zusammenhang mit der Tätigkeit zu beurteilen:


  • Selbständigkeit
  • Nachhaltiges Betreiben (z.B. regelmäßiges Mining)
  • Gewinnabsicht
  • Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (z.B. Anbieten einer Mining-Dienstleistung)

Vor allem bei Aktivitäten wie Mining, Staking, Margin-Trading oder der Erstellung von NFTs, könnten gewerbliche Aspekte vorhanden sein, die es zu prüfen gilt.


Zusammenfassung

Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland erfordert genaue Aufzeichnungen und ein gutes Verständnis der steuerlichen Vorschriften. Wichtig sind dabei die Einhaltung der Spekulationsfrist von einem Jahr für Steuerfreiheit, die Berücksichtigung geltender Freigrenzen und die korrekte Behandlung von Verlusten.


Software wie die Steuer­Spar­Erklärung, ergänzt durch Daten aus CoinTracking, erleichtern dir die Erstellung der Steuererklärung enorm.


Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit CoinTracking.



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