Anlage SO (Sonstige Einkünfte)

Für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Altersvorsorgeverträgen sind jedoch in der Anlage R anzugeben.

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

 

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