Steuerlexikon Standardrentner … Der sogenannte Standardrentner stellt eine statistische Person dar, die zu Vergleichszwecken erfunden wurde. Er hat als Eckdaten für die Berechnung seiner fiktiven Rente 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt. Diese Standardrente beträgt vom 1.7.2021 bis 30.06.2022 1.538,55 € in den alten Bundesländern und 1.506,15 € in den neuen, und zwar vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern. Das Verhältnis …Ansehen
Steuerlexikon Sterbevierteljahr … Eine Witwenrente oder Witwerrente wird für die auf den Todesmonat folgenden drei Kalendermonate in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Die Verringerung der Rente auf 60 (bei Altfällen) bzw. 55 % der Rente des Verstorbenen bei einer großen Witwenrente oder auf 25 % bei einer kleinen Witwenrente erfolgt also erst ab dem vierten Kalendermonat nach dem Todesmonat. Im Sterbevierteljahr wird auch kein eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Bezog …Ansehen
Steuerlexikon Entgeltpunkte … Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt (Bruttoverdienst) erzielt hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer (zum Beispiel 2021 = 41.541 € in den alten Bundesländern und 39.338 € in den neuen Bundesländern), erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren Verdienst gibt es entsprechend mehr als 1,0 Entgeltpunkte, bei unterdurchschnittlichem Verdienst entsprechend weniger als 1,0 Entgeltpunkte im Jahr. Aus der Summe der Entgeltpunkte ergibt sich durch Vervielfältigung …Ansehen
Steuerlexikon Alterseinkünfte … Zu den Alterseinkünften gehören alle Einnahmen in Form von Geld oder geldwerten Leistungen eines Steuerpflichtigen beim Eintritt in den Ruhestand. Die Steuerpflicht bleibt bestehen. Rentner mit Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen ihre Rente jedoch noch nicht voll versteuern. Die Steuerbelastung von Neurentnern erhöht sich jedoch seit 2005 kontinuierlich, weil der steuerpflichtige Teil der Renten von seinerzeit 50 % des Rentenbetrags für Neurentner stufenweise von Jahr zu Jahr bis …Ansehen
Steuerlexikon Altersrenten … Altersrenten können ohne Abschläge erst nach dem 65. Lebensjahr (für schwerbehinderte Menschen: nach dem 63. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden. Diese Altersgrenzen steigen aber bis 2029 bis auf 67 Jahre an (für Schwerbehinderte auf 65 Jahre). Ausnahme: Besonders langjährig Versicherte, die mindesten 45 Jahre als Arbeitnehmer oder Selbstständige pflichtversichert waren – wobei u. a. auch Zeiten der Kindererziehung einschließlich Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder, …Ansehen
Steuerlexikon Bundeszuschuss … Die Rentenzahlungen und die weiteren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht allein durch Rentenbeiträge finanziert, sondern auch durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss. Dieser dient zur Deckung versicherungsfremder Leistungen, die von der Gesamtheit der Steuerzahler und nicht nur von den Beitragszahlern zu finanzieren sind, u. a. die Mütterrente. Er betrug im Jahr 2020 für die allgemeine Rentenversicherung (ohne Knappschaft) 75,3 Mrd. €. Gemäß dem „Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs …Ansehen
Steuerlexikon Durchschnittsentgelt … Das für die Rentenberechnung erforderliche jährliche Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten wird aus den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolöhnen und Bruttogehältern je Arbeitnehmer (ohne Zusatzjobs) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Gesetzgeber jährlich festgesetzt und mit der Rechengrößenverordnung bekannt gegeben. Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufs eines Versicherten Entgeltpunkte ermittelt …Ansehen
Steuerlexikon Freiwillige Rentenversicherung … Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe kann er im Jahr 2021 zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 € und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.320,60 € frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland. Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer …Ansehen
Steuerlexikon Grundrente … Die Grundrente wird seit dem 1.1.2021 in Form von Zuschlägen zur Rente gezahlt. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Rentenart. Den vollen Rentenzuschlag bekommen Versicherte, die mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem gibt es einen Übergangsbereich für Versicherte, die 33 bis 35 Jahre …Ansehen
Steuerlexikon Grundsicherung … Die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" wurde zum 1.1.2003 eingeführt. Sie ist weder mit der seit dem 1.1.2021 gezahlten "Grundrente" noch mit der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) zu verwechseln. Durch den Verzicht des Gesetzgebers auf den sogenannten Unterhaltsrückgriff auf die Kinder bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 € an Einkünften im Jahr soll einer der Hauptgründe für verschämte Altersarmut beseitigt werden. Die Grundsicherung …Ansehen