Steuerlexikon Zuschlag bei Rentenbeginn nach der Regelaltersgrenze … Bei Inanspruchnahme der Rente nach der Regelaltersgrenze gibt es einen Zuschlag in Höhe von 0,5 % für jeden Monat des Rentenaufschubs. Wer sich also beispielsweise seine Rente erst ein Jahr nach Erreichen der für ihn maßgeblichen Regelaltersgrenze auszahlen lässt, erhält einen Zuschlag von sechs Prozent seiner Bruttorente, und zwar lebenslang und auch für die Hinterbliebenenrenten. Hinzu kommt außerdem noch die Rentensteigerung, wenn während der eventuell längeren Erwerbszeit weitere Rentenversicherungsbeiträge …Ansehen
Steuerlexikon Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag … Rentenbezieher, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner als Pflichtmitglied angehören, erhalten als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag von ihrer Rentenversicherung. Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt. Seine Höhe entspricht höchstens dem Betrag, den die Rentenversicherung für krankenversicherungspflichtige Rentner als ihren Anteil zu zahlen hat. Liegen …Ansehen
Steuerlexikon Rentenabschlag … Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 % der Bruttorente für jeden Monat des früheren Renteneintritts vor der jeweils maßgebenden Altersgrenze. …Ansehen
Steuerlexikon Rentenanpassung … Die gesetzlichen Renten werden jährlich entsprechend der Veränderung unterschiedlicher Faktoren angepasst. Die Renten in den alten Bundesländern wurden im Jahr 2021 zum sonst üblichen Anpassungstermin 1. Juli nicht erhöht, weil sich durch die negative Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 kein Anpassungswert für 2021 ergab. Die gesetzlich fällige Minderung der Renten wegen der rückläufigen Einkommensentwicklung wird dabei durch die sogenannte Rentengarantie …Ansehen
Steuerlexikon Rentenbeitrag … Die Beiträge zur Rentenversicherung begründen den späteren Rentenanspruch. Beiträge kommen aus unterschiedlichen Quellen. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich ihre Pflichtbeiträge mit dem Arbeitgeber. Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % des Bruttoarbeitsentgelts (in Privathaushalten 5 %) bis zu einem Verdienst von 450,- € monatlich allein. Der Arbeitnehmer trägt den Differenzbetrag bis zum vollen Beitragssatz …Ansehen
Steuerlexikon Rentenbeitragszeiten … Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Zu den Beitragszeiten zählen: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer selbstständigen Tätigkeit als auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten mit Beiträgen zur bundesdeutschen Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch mit solchen zur früheren reichsdeutschen Rentenversicherung …Ansehen
Steuerlexikon Rentensteuer … Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig. Bis Ende 2004 wurden sie aber nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil je nach dem Alter bei Rentenbeginn besteuert. Die Rentner, die damals schon Rentner waren, müssen seit 2005 50 % ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der Rente stieg dann bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 80 % an, danach steigt er zunächst um einen Prozentpunkt und …Ansehen
Steuerlexikon Renteninformation … Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation mit Angaben über die Höhe einer Regelaltersrente und einer Erwerbsminderungsrente aus ihren bisher geleisteten Beiträgen. Die Renteninformation enthält aber auch eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente unter der Annahme, dass der Versicherte bis zum künftigen Rentenbeginn Arbeitsentgelte im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre …Ansehen
Steuerlexikon Rentenniveau-Sicherungsklausel … Mit dem "Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz" von 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2025 eine sogenannte Niveau-Sicherungsklausel eingeführt. Damit soll das Rentenniveau in diesen Jahren nicht unter 48 % vor Steuern absinken. Das wird dadurch erreicht, dass in der Zeit vom 1.7.2019 bis zum 1.7.2025 mit dem jährlich ermittelten "Aktuellen Rentenwert" dieses Sicherungsniveau vor Steuern nicht unterschritten werden darf. Gegebenenfalls ist der aktuelle Rentenwert …Ansehen
Steuerlexikon Rentenwert … Der Aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2021 in Ostdeutschland 33,47 €, in Westdeutschland weiterhin 34,19 € (unverändert seit dem 1.7.2020). Die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten liegt somit bei 1.506,15 € im Osten und 1.538,55 € im Westen. Ab dem 1.7.2022 soll der "Aktuelle Rentenwert" in Ostdeutschland bei 35,44 € liegen, in Westdeutschland bei 35,97 € …Ansehen